Copyright ausgelaufen
Warum es Mickey Mouse bald als Horrorfilm gibt
03.01.2024, 09:52 Uhr
1928 hatte Mickey Mouse seinen ersten Auftritt in "Steamboat Willie", zum 1. Januar 2024 hat Disney seine Urheberrechte an der Figur nach US-Recht verloren. Die im Trickfilm gezeigte Version der Maus ist seit dem Jahreswechsel in den Vereinigten Staaten gemeinfrei. Das bedeutet, dass "Steamboat Willie" und seine Cartoonfigur Mickey von jedem nach Belieben verbreitet, verändert und genutzt werden darf. Eine Erlaubnis von Disney muss zuvor nicht eingeholt werden. Auch Minnie Mouse hat in dem Streifen einen Auftritt. Adaptionen, Spin-Offs oder andere Modifizierungen stehen damit nach US-Recht theoretisch nichts mehr im Wege.
Bereits jetzt wurde im Netz ein Trailer veröffentlicht, der einen Horrorfilm mit der Comicfigur verspricht. "Mickey's Mouse Trap" soll der Film demnach heißen - und in die Kategorie der Slasher-Filme fallen. Mickeys Rolle: Ein maskierter Mörder. "The mouse is out", heißt es in dem Trailer. Zudem enthüllte ein Videospielentwickler einen Trailer zu einem Horrorspiel, in dem Spieler von einem spukenden, blutigen Mickey durch ein Lagerhaus gejagt werden.
Absolute Narrenfreiheit mit Mickey Mouse?
Doch obwohl der Film seit dem Jahreswechsel in den USA eine Public Domain ist, können Fans und Künstlerinnen nicht alles mit der Maus anstellen, was sie möchten. Die Urheberrechte sind nur für die Version der Cartoonfigur erloschen, die in "Steamboat Willie" zu sehen ist. Dort hat Mickey etwa keine Pupillen, einen langen Schwanz und keine Stimme. Die Version, die heute allgemein bekannt ist und etwa große Pupillen, weiße Handschuhe und eine rote Hose hat, ist weiterhin urheberrechtlich geschützt. Wie Disney bereits in einem Statement deutlich machte, werde der Konzern weiterhin seine "Rechte an den moderneren Versionen von Mickey Mouse und anderen Werken, die weiterhin dem Urheberrecht unterliegen, schützen".
Zudem behält Disney weiterhin das Markenrecht an seiner wohl bekanntesten Figur. Dieses schützt unter anderem die Nutzung spezifischer Symbole, Logos oder Namen, mit dem Zweck, Produkte oder Dienstleistungen von einem Unternehmen zu kennzeichnen und sie von anderen zu unterscheiden. Konkret heißt das beispielsweise, dass Künstler bei der Schaffung unabhängiger Werke mit der Steamboat-Mickey-Mouse nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass der Disney-Konzern an der Produktion beteiligt war. Das Markenrecht läuft - im Gegensatz zum Urheberrecht - nicht irgendwann aus, sondern lassen sich unbegrenzt verlängern, solange die Marke genutzt wird.
Und: Während das Copyright für "Steamboat Willie" den USA ausgelaufen ist, bleibt das Werk in Deutschland möglicherweise weiterhin urheberrechtlich geschützt. Das erklärt sich durch unterschiedliche Regelungen im Gesetz: In den EU-Mitgliedstaaten gilt das Urheberrecht grundsätzlich bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Im Fall von "Steamboat Willie" ist das Ub Iwerks, der 1971 verstorben ist. Auch dank eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und den USA dürfte das Werk hierzulande also wohl noch bis 2041 geschützt sein.