Alles auf einen Blick

Winterfahrplan, Kinder-Impfung und mehr: Das ändert sich ab Dezember

4.12.2021, 12:03 Uhr
Alle Jahre kommt im Dezember nicht nur das Christkind, sondern auch der Winterfahrplan der Deutschen Bahn. 2021 ist das am 12. Dezember der Fall. Bereits seit dem 13. Oktober gibt es Tickets für den neuen Fahrplan für 2022 zu kaufen. Mit dem Fahrplanstart erweitert die Bahn auch ihr Angebot. Beispielsweise kommt Abends ein sechstes ICE-Zugpaar auf der Strecke zwischen Berlin und München hinzu, das nur in Nürnberg, Erfurt und Halle Zwischenhalte einlegt.
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Winterfahrplan

Alle Jahre kommt im Dezember nicht nur das Christkind, sondern auch der Winterfahrplan der Deutschen Bahn. 2021 ist das am 12. Dezember der Fall. Bereits seit dem 13. Oktober gibt es Tickets für den neuen Fahrplan für 2022 zu kaufen. Mit dem Fahrplanstart erweitert die Bahn auch ihr Angebot. Beispielsweise kommt Abends ein sechstes ICE-Zugpaar auf der Strecke zwischen Berlin und München hinzu, das nur in Nürnberg, Erfurt und Halle Zwischenhalte einlegt. © Patrick Pleul, dpa

Ab Dezember kann man den Handy- oder Internetvertrag einfacher kündigen. Handyverträgen dürfen zukünftig nach der Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten nicht einfach verlängert werden. Der Vertrag kann nun nach der Mindestvertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Dies gilt zudem nicht nur für neue Verträge, sondern auch für bereits bestehende. Aber nicht nur hier, auch beispielsweise beim Zusammenzug können Verträge einfacher gekündigt werden, wenn einer überflüssig wird, weil der Anschluss schon belegt ist. Dies gilt auch für den Fall, wenn beim Umzug die Konditionen nicht mehr erfüllt werden können. In Zukunft müssen Bestandskunden einmal im Jahr informiert werden, ob es den Tarif zwischenzeitlich zu besseren Konditionen gibt.
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Handy- und Internetverträge einfacher kündigen

Ab Dezember kann man den Handy- oder Internetvertrag einfacher kündigen. Handyverträgen dürfen zukünftig nach der Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten nicht einfach verlängert werden. Der Vertrag kann nun nach der Mindestvertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Dies gilt zudem nicht nur für neue Verträge, sondern auch für bereits bestehende. Aber nicht nur hier, auch beispielsweise beim Zusammenzug können Verträge einfacher gekündigt werden, wenn einer überflüssig wird, weil der Anschluss schon belegt ist. Dies gilt auch für den Fall, wenn beim Umzug die Konditionen nicht mehr erfüllt werden können. In Zukunft müssen Bestandskunden einmal im Jahr informiert werden, ob es den Tarif zwischenzeitlich zu besseren Konditionen gibt. © Fabian Sommer/dpa

Im Dezember wird es auch in den Apotheken teurer. Ab dem 15.12. tritt ein Gesetz in Kraft, durch das rezeptpflichtige Arzneimittel teurer werden. Für die fertig verpackten Medikamente steigen die Preise generell um 20 Cent. Dieses Geld soll dann in die Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekenverbands fließen.
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In der Apotheke wird es teurer

Im Dezember wird es auch in den Apotheken teurer. Ab dem 15.12. tritt ein Gesetz in Kraft, durch das rezeptpflichtige Arzneimittel teurer werden. Für die fertig verpackten Medikamente steigen die Preise generell um 20 Cent. Dieses Geld soll dann in die Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekenverbands fließen. © Hauke-Christian Dittrich, dpa

Zwar gibt es von Microsoft bereits das Betriebssystem Windows 11, doch viele PC-Nutzer haben noch irgendeine Version von Windows 10 auf ihrem Rechner. Für Windows 10 2004 läuft nun der Support aus, weshalb man vorsichtshalber den PC noch einmal fix updaten sollte. Wenn der Support eingestellt wird, hat das zur Folge, dass man nicht mehr gut geschützt ist.
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Microsoft beendet Support für bestimmte Windows-10-Version

Zwar gibt es von Microsoft bereits das Betriebssystem Windows 11, doch viele PC-Nutzer haben noch irgendeine Version von Windows 10 auf ihrem Rechner. Für Windows 10 2004 läuft nun der Support aus, weshalb man vorsichtshalber den PC noch einmal fix updaten sollte. Wenn der Support eingestellt wird, hat das zur Folge, dass man nicht mehr gut geschützt ist. © Mark Lennihan, dpa

Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer für Kinder ab fünf Jahren gegeben. Das teilte die EMA am Donnerstag, den 25. November, in Amsterdam mit. Es wird der erste Corona-Impfstoff, der in der EU für Kinder unter zwölf Jahre zugelassen wird. Offiziell muss die EU-Kommission nun noch zustimmen - das aber gilt als Formsache.  In Deutschland stehen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab dem 20. Dezember 2,4 Millionen Dosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für Kinder zur Verfügung. Weitere Lieferungen seien in den ersten Monaten des neuen Jahres zu erwarten.
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Corona-Schutzimpfung für Kinder unter 12 Jahren

Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer für Kinder ab fünf Jahren gegeben. Das teilte die EMA am Donnerstag, den 25. November, in Amsterdam mit. Es wird der erste Corona-Impfstoff, der in der EU für Kinder unter zwölf Jahre zugelassen wird. Offiziell muss die EU-Kommission nun noch zustimmen - das aber gilt als Formsache. In Deutschland stehen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab dem 20. Dezember 2,4 Millionen Dosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für Kinder zur Verfügung. Weitere Lieferungen seien in den ersten Monaten des neuen Jahres zu erwarten. © Laci Perenyi via www.imago-images.de

Strengere Regeln für Tierversuche: Das gilt ab 1. Dezember 2021. Diese müssen dann nicht nur angezeigt beziehungsweise gemeldet werden, sondern brauchen in diversen Fällen eine Genehmigung. Hinzu kommt außerdem, dass sich die behördliche Prüfung dieser Vorgänge erweitert. Gültig ist das beispielsweise bei Versuchen bei der Arzneimittelzulassung.
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Strengere Regeln für Tierversuche

Strengere Regeln für Tierversuche: Das gilt ab 1. Dezember 2021. Diese müssen dann nicht nur angezeigt beziehungsweise gemeldet werden, sondern brauchen in diversen Fällen eine Genehmigung. Hinzu kommt außerdem, dass sich die behördliche Prüfung dieser Vorgänge erweitert. Gültig ist das beispielsweise bei Versuchen bei der Arzneimittelzulassung. © Uwe Anspach, dpa

Das dürfte für Aufatmen bei all denen sorgen, die hin und wieder bei Service- und Kundendienst-Nummern anrufen mussten, weil mal wieder irgendetwas nicht funktioniert. Die sogenannten "0180er"-Nummern werden ab Dezember günstiger. Je nachdem, welche Zahl auf die 0180 folgt, ergeben sich die Preise. Bei 01802 beispielsweise sechs Cent pro Anruf, bei 01803 neun Cent pro Minute. Gefolgt von der ...4 mit 20 Cent pro Anruf, der ...5 mit 14 Cent pro Minute, der ...6 mit 20 Cent pro Anruf und der ...7 mit 14 Cent pro Minute, wobei hier die ersten 30 Sekunden kostenlos sein werden.
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"0180er"-Nummern werden günstiger

Das dürfte für Aufatmen bei all denen sorgen, die hin und wieder bei Service- und Kundendienst-Nummern anrufen mussten, weil mal wieder irgendetwas nicht funktioniert. Die sogenannten "0180er"-Nummern werden ab Dezember günstiger. Je nachdem, welche Zahl auf die 0180 folgt, ergeben sich die Preise. Bei 01802 beispielsweise sechs Cent pro Anruf, bei 01803 neun Cent pro Minute. Gefolgt von der ...4 mit 20 Cent pro Anruf, der ...5 mit 14 Cent pro Minute, der ...6 mit 20 Cent pro Anruf und der ...7 mit 14 Cent pro Minute, wobei hier die ersten 30 Sekunden kostenlos sein werden. © Jan-Philipp Strobel, NN