Klima-Protest in München

"250 Euro für drei Minuten Aufwand": Nürnberger Jesuitenpater findet Strafe für Klebe-Aktion unfair

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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1.3.2023, 10:38 Uhr
Dieses Bild zeigt den Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt am 28.Oktober 2022 bei einem Klima-Protest in München. 

© IMAGO/mufkinnphotos, IMAGO/aal.photo Dieses Bild zeigt den Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt am 28.Oktober 2022 bei einem Klima-Protest in München. 

Die Münchner Polizei stellt Klimaklebern Einsätze in Rechnung. "Bis zum heutigen Tage wurden in diesem Zusammenhang 13 Leistungsbescheide durch das Polizeipräsidium München zugestellt", sagte ein Sprecher des Präsidiums. Die Gesamtsumme beläuft sich seinen Angaben zufolge auf 3250 Euro. Zehn weitere Verfahren mit einer Gesamtsumme von 2750 Euro befänden sich "in der Anhörungsphase".

Hintergrund dieser Rechnungen ist Paragraf eins der Polizeikostenverordnung. Diese sehe "für die Anwendung unmittelbaren Zwangs einen Gebührenrahmen von 36 bis 1500 Euro vor". In diese Gebühren fällt nach Angaben des Polizeisprechers der "Aufwand aller beteiligten Behörden und Stellen": "Dies umfasst sowohl den konkreten Arbeitsaufwand des Lösens von der Fahrbahn, als auch den globalen Aufwand für die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen vor Ort, die Bereitstellung von Lösungsmitteln und besonders geschultem Personal."

Jesuitenpater beschwert sich über Rechnung

Der Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt, der sich an einer Klebeaktion am Münchner Stachus beteiligt hat, hatte sich laut Medienberichten beschwert, weil er für den Einsatz 250 Euro zahlen sollte. "250 Euro möchte die Polizei München für drei Minuten Aufwand, um mich von der Straße zu lösen. Whow. Der Stundensatz ist höher als der meiner Rechtsanwaltskanzlei", schrieb Alt vergangene Woche auf seinem Twitter-Kanal.

"Die geforderte Gebühr in Höhe von 250 Euro liegt deutlich im unteren Viertel des gesetzlichen Rahmens", hieß es von der Polizei. Bislang seien von den 13 ausgestellten "Leistungsbescheiden" zwei bezahlt worden.

Bei dem Geld, das die Polizei den Aktivisten in Rechnung stellte, die sich aus Protest gegen den Klimawandel auf der Straße festklebten, handelt es sich nicht um eine Strafzahlung. Die kommt auf die Klimakleber möglicherweise darüber hinaus noch zu. Darüber entscheiden Gerichte.