Coronavirus

3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln: Betroffen sind nicht nur Busse und der ÖPNV

19.11.2021, 16:53 Uhr
Bald gilt die 3G-Regel auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.

© Jörg Carstensen/dpa, NNZ Bald gilt die 3G-Regel auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Bereits am Montag wurde von den Ampel-Parteien (SPD, Grüne und FDP) angekündigt, dass in Bussen und Bahnen neben der Maskenpflicht auch die 3G-Regel eingeführt werden soll. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, hat dem nun auch der Bundestag zugestimmt. Im Genauen bedeutet das nun, dass ungeimpfte Fahrgäste im Fernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) einen negativen Test vorzeigen müssen, um Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen nutzen zu können. Aber nicht nur auf der Schiene und der Straße greift die neue Regel: auch in Flugzeugen, die in Deutschland starten, gilt 3G. Wie die Berliner Morgenpost weiter berichtet, hat dem Vorhaben der Bundesrat zugestimmt. Der Test, der notwendig sein wird, darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Kontrollen der 3G-Regel sollen stichprobenartig stattfinden. Wie Kanzlerin Merkel nach der Bund-Länder-Konferenz erklärte, sei flächendeckendes Kontrollieren nicht umzusetzen. Ausnahmen wird es unter anderem für Schüler bis 18 Jahre sowie kleine Kinder geben.

Die wichtigsten Hürden bei den Plänen sind nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bereits genommen worden. Wie die Berliner Morgenpost weiter berichtet, könnte das neue Gesetz noch vor dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November in Kraft treten. Bis zum 19. März 2022 sollen die neuen Regeln dann gelten und könnten mit einem Mehrheitsbeschluss des Bundestags einmalig um drei Monate verlängert werden, so die Berliner Morgenpost unter Berufung auf die neue Gesetzesfassung.

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