Sonderregelung fällt weg

Ab April: Das ändert sich bei der Krankschreibung

31.3.2023, 09:48 Uhr
Um eine Krankschreibung zu erhalten, reicht ein Telefonanruf in der Praxis ab April nicht mehr aus. 

© Maurizio Gambarini, NN Um eine Krankschreibung zu erhalten, reicht ein Telefonanruf in der Praxis ab April nicht mehr aus. 

Die in der Corona-Krise eingeführte Maßnahme endet am Freitag, 31. März. Der Vorsitzende Josef Hecken sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt - als "einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden".

Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, machte Hecken deutlich.

Maßnahme zum Schutz vor Corona-Infektionen

Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden sind seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden. Der Gemeinsame Bundesauschuss hatte die Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis 31. März. Das RKI stufte die Risikobewertung für Deutschland Anfang Februar von hoch auf moderat herab.

Hecken sagte, mit der Sonderregelung sei ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz vor einer Corona-Infektion und dem Zugang zur Versorgung gelungen. Er denke zum Beispiel an chronisch Kranke, die regelmäßige Betreuung brauchten. "Darüber bin ich sehr froh." Selbstkritisch müsse er sagen, dass der Bundesausschuss im Umgang mit der telefonischen Krankschreibung als Teil des Anti-Corona-Instrumentenkastens das richtige Maß erst habe finden müssen. Ein zwischenzeitlicher Verzicht auf die Regelung angesichts sinkender Fallzahlen bereits im Frühjahr 2020 sei zu optimistisch gewesen und schnell korrigiert worden.

Krankschreibung per Video

"Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen", erläuterte Hecken. "Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss." Voraussetzung sei natürlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden könne.

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