Aus für Partys? Das bedeutet Bayerns neuer Corona-Kurs für Silvester

7.12.2020, 08:16 Uhr
Bilder wie dieses wird es in diesem Jahr an Silvester und den Tagen danach nicht geben - die Feierlichkeiten drohen ins Wasser zu fallen. 

© Tobias Kleinschmidt Bilder wie dieses wird es in diesem Jahr an Silvester und den Tagen danach nicht geben - die Feierlichkeiten drohen ins Wasser zu fallen. 

Fondue, Raclette, der Sekt um Mitternacht. Beinahe jeder Deutsche hat seine Rituale zum Jahreswechsel, fast immer spielen Menschen dabei eine zentrale Rolle. Genau das wird in der Corona-Pandemie aber zum Problem. "Es reicht einfach nicht", sagt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit Blick auf die Infektionszahlen im Freistaat. Kliniken stehen an der Schwelle zur Überlastung, Operationen müssen verschoben werden. Kein Klima, in dem große Silvesterfeierlichkeiten stattfinden können, findet der CSU-Chef. Bayern hat deshalb die geplanten Lockerungen zwischen den Jahren gekippt. "Es einfach so weiterlaufen zu lassen, wäre moralisch nicht zu vertreten."

Besonders deutlich liest sich das in der Pressemitteilung aus der Staatskanzlei: "Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten keine Sonderregelungen."

Das heißt: Es dürfen sich nicht wie zunächst geplant zehn Menschen aus bis zu zehn Hausständen treffen. Große Partys fallen demnach ins Wasser. Feiern im Privaten sind zwar weiter möglich, aber nur im kleinen Rahmen. In Hotspots sind es demnach lediglich fünf Menschen aus zwei Hausständen, die zum Jahreswechsel anstoßen dürfen.

Schärfere Regeln in Hotspots - besonders nachts

Doch es gibt weitere Fallstricke. Die Staatsregierung peilt eine nächtliche Ausgangssperre in Hotspots an, sie soll am Dienstag im Landtag beschlossen werden. Maßgeblich ist dabei die Sieben-Tage-Inzidenz - liegt sie über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, gilt ein Gebiet als Hotspot. Aktuell betrifft das in Franken und der Oberpfalz die Städte Nürnberg (350), Schwabach (244) und Fürth (254) sowie die Kreise Nürnberger Land (221) und Neumarkt (245).


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Dort würde, Stand Sonntag, die nächtliche Ausgangssperre greifen. Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen Menschen in Hotspots ihre Häuser nur mit triftigem Grund verlassen. Nachts gelten dabei strengere Regeln als bei den üblichen Ausgangsbeschränkungen. Konkret dürfen Menschen nur für folgende Aktivitäten auf die Straße:

- Die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeit
- Medizinische und veterinärmedizinische Notfälle
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- Die Begleitung Sterbender
- Handlungen zur Versorgung von Tieren

Auch "ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe" zählen - die definiert die Staatsregierung jedoch nicht genauer. Das Treffen von Freunden, etwa zu einer Silvesterparty, gilt nicht als triftiger Grund. Heißt: Wer in einem Hotspot feiern möchte, der muss Besucher aus maximal einem weiteren Hausstand übernachten lassen - sie dürfen erst ab 5 Uhr wieder das Haus verlassen.

Auch das Zünden von Böllern und Raketen wird wohl deutlich erschwert - es wird zumindest nicht explizit unter den "triftigen Gründen" genannt, die eine Ausnahme von der Ausgangssperre ermöglichen. Erlaubt bleiben Feuerwerkskörper aber wohl auf Privatgrund, etwa im heimischen Garten.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger warnt vor großen Partys an Silvester. "Denn wenn uns an Silvester Dinge aus dem Ruder laufen, steht die Gefahr im Raum, dass wir im Januar in der Wirtschaft weitere Schließungen vornehmen müssten - das wäre fatal", sagte Söders Koalitionspartner nach der Sondersitzung des bayerischen Kabinetts am Sonntag. Der appellierte an die Bürger, sich an die Regeln zu halten. "Leider Gottes", sagte Aiwanger, würden Feiern in diesem Jahr "ins Wasser fallen".

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