Stadt Hannover gab Expertise in Auftrag

Aus für "Sehr geehrte Damen und Herren"? Rechtsgutachten sieht Pflicht zum Gendern

16.12.2021, 11:16 Uhr
Der Begriff gendern ist nicht nur im Duden angekommen, sondern auch in der Verwaltungssprache. Zu Recht - wie ein Gutachten nun feststellt.

© Arnulf Hettrich via www.imago-images.de, imago images/Arnulf Hettrich Der Begriff gendern ist nicht nur im Duden angekommen, sondern auch in der Verwaltungssprache. Zu Recht - wie ein Gutachten nun feststellt.

Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung liegt nun ein umfangreiches Rechtsgutachten vor, das die niedersächsische Landeshauptstadt hierzu in Auftrag gegeben hat. Verfasserin ist Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Lembke geht davon aus, dass die neuen Sprachregeln nicht nur eine zulässige Möglichkeit sind. Die Juristin leitet aus dem Grundgesetz sogar eine Pflicht für staatliche Stellen ab, künftig gendergerechte Sprache zu verwenden und auf binäre Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten.

Artikel 3 Grundgesetz enthalte einen weitreichenden Auftrag zu einer „überfälligen De-Privilegierung“ der Männer bis in die Verwaltungssprache. „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zu Gunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden“, so Lembke.

Die Stadt Hannover wertet das Gutachten laut FAZ. als Bestätigung. „Sprache transportiert nicht nur Regeln, sondern formt und gestaltet gesellschaftliche Wirklichkeit“, so Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne).