Bamf will Asylanträge nur oberflächlich prüfen

13.7.2017, 05:55 Uhr
Nicht in jedem Fall will das Bamf prüfen, ob die Behörde über die Identität oder Staatsangehörigkeit eines Asylbewerbers getäuscht wurde.

© dpa, Montage Nicht in jedem Fall will das Bamf prüfen, ob die Behörde über die Identität oder Staatsangehörigkeit eines Asylbewerbers getäuscht wurde.

Nach Informationen der Nürnberger Nachrichten ist standardmäßig lediglich eine Überprüfung auf "Widerruf" geplant. Diese Überprüfung untersucht, ob sich an den Rahmenbedingungen im Herkunftsland etwas geändert hat: Sollte etwa dort die Situation befriedet und entsprechend ein Schutz nicht mehr nötig sein, kann eine Anerkennung widerrufen werden. Auch wenn ein Asylbewerber eine Straftat begangen hat oder es Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gibt, kann der Schutzstatus aberkannt werden.

Nicht in jedem Fall wird wohl überprüft, ob über die Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht wurde - Amtsdeutsch heißt das Rücknahmeprüfung. Doch dies in jedem Verfahren zu genau überprüfen ist sehr aufwändig; daher wird das Bamf nach Informationen der Nürnberger Nachrichten nur tätig, wenn es "Auffälligkeiten" gegeben hat. Dabei war der Fall Franco A. - der Bundeswehrsoldat hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und als solcher einen Schutzstatus bekommen - Auslöser für die Ankündigung, die 80.000 bis 100.000 Verfahren zu kontrollieren.

Das Bamf zieht damit eine gesetzlich festgelegte Überprüfung der Asylverfahren drei Jahre nach der Entscheidung vor. Eine Bamf-Sprecherin erklärte auf Anfrage dieser Zeitung, das Amt werde sich die Verfahren "sehr genau ansehen". Man sei "besonders sensibilisiert". Wie genau die Prüfung ausgestaltet werde, wollte sie nicht sagen, sie werde "derzeit konzipiert".

Bei der Überprüfung werde man aber vorliegende Daten mit den Datenbanken der Ausländerbehörden und des Bundeskriminalamts abgleichen. Dabei sollen Auffälligkeiten identifiziert werden. Die Sprecherin räumte auf Nachfrage ein, bisher sei eine Rücknahmeprüfung nicht die Regel – die angegebene Identität und Staatsbürgerschaft eines Asylbewerbers würden nicht in jedem Fall untersucht.

Außerdem geht das Bamf offenbar davon aus, dass es die Altfälle bis August abgearbeitet haben wird. Ein Sprecher erklärte den Nürnberger Nachrichten, man werde mit Nachprüfung der 80.000 bis 100.000 Fälle unmittelbar nach Abarbeitung der Altfälle anfangen. Und weiter: "Im August werden wir mit den ersten vorgezogenen Prüfungen beginnen."

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