Änderung im Strafgesetzbuch

Bis zu fünf Jahre Haft: Mit diesen Strafen müssen Impfpass-Fälscher rechnen

9.12.2021, 14:17 Uhr
Fälschen, Ausstellen und der Gebrauch von gefälschten Gesundheitsdokumenten wird seit dem 24. November härter bestraft.

© Gottfried Czepluch via www.imago-images.de Fälschen, Ausstellen und der Gebrauch von gefälschten Gesundheitsdokumenten wird seit dem 24. November härter bestraft.

Auf Reisen, bei Restaurantbesuchen und in Bayern seit 8. Dezember auch im Einzelhandel: An vielen Orten wird man nach dem Impfstatus gefragt, vielerorts ist 2G Pflicht. Als Folge wurden zuletzt immer mehr gefälschte Impfnachweise hergestellt, verkauft und zur Umgehung der Corona-Maßnahmen benutzt. Eine am 26. November veröffentlichte Umfrage der Wirtschaftswoche unter den 16 Landeskriminalämtern ergab, dass bereits mindestens 3100 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe laufen. Rund 900 davon allein in Bayern. Die Polizei in Mittelfranken findet seit Oktober und November immer mehr gefälschte Impfpässe.

Bürgerinnen und Bürger mit falschen Impfausweisen mussten bislang selten Strafen befürchten, wenn sie erwischt wurden. Strafbar machte sich nur, wer gefälschte Gesundheitsdokumente offiziell bei Behörden oder Versicherungen einsetzte, nicht aber bei Freizeitaktivitäten wie Stadion- und Restaurantbesuchen.

Am 24. November sind Änderungen im Strafgesetzbuch in Kraft getreten - unter anderem im Abschnitt Urkundenfälschung. Mit der Gesetzesänderung wurde die erhebliche Strafbarkeitslücke geschlossen. Seitdem wird das Fälschen, Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitsdokumente mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder ist Mitglied einer Fälscher-Bande, droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

In Paragraph 275, "Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen" heißt es dazu unter anderem: "Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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