Infektionsschutzgesetz wird geändert

Bundes-Notbremse: Willkür und bildungspolitischer Wahnsinn

Michael Husarek

Chefredakteur Nürnberger Nachrichten

E-Mail zur Autorenseite

21.4.2021, 16:07 Uhr
Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.

© IMAGO / Christian Ohde Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.

Nun also die Bundes-Notbremse. An der Kreativität bei den Wortschöpfungen hat es jedenfalls nicht gelegen, dass die Politik das Coronavirus noch nicht wirklich in den Griff bekommen hat. Erinnert sei hier nur an den Brückenlockdown oder die Osterruhe.


Bundestag beschließt einheitliche Corona-Notbremse


Auch die Bundes-Notbremse wird sich in die Liste unzulänglicher Maßnahmen einreihen. Nicht, weil etwa zu wenig für den Gesundheitsschutz getan würde. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes leistet hier das, was politisch durchsetzbar ist. Natürlich wünscht sich mancher Virologe noch mehr, doch die Betrachtung unseres Lebens sollte eine ganzheitliche sein - auch in Pandemiezeiten.

Und genau hier hakt es gewaltig: Warum sollen wir uns weiter einer nächtlichen Ausgangsperre unterwerfen? Gewiss nicht, weil dadurch die Infektionszahlen signifikant eingedämmt werden könnten. Neueste Studien weisen darauf hin, dass die Gefahr, sich mit Sars-CoV-2 anzustecken, im Außenbereich ungleich geringer ist als in geschlossenen Räumen. Warum also dürfen Paare oder zwei Freunde nicht an einem lauen Maiabend nach 22 Uhr gemeinsam um den Block spazieren?

Darauf gibt es keine befriedigende Antwort. Weshalb mit gewisser Wahrscheinlichkeit in Kürze Gerichte die Ausgangsperre zumindest teilweise wieder kippen dürften. Ähnlich willkürlich mutet der neue Schwellenwert von 165 an, der als Grenze für die Öffnung von Schulen eingezogen worden ist. De facto bedeutet dieser Wert, dass ein Gros der Kinder und Jugendlichen ihre Schule vor Beginn der Pfingstferien und vielleicht sogar darüber hinaus nicht mehr von innen sehen wird.

Das ist bildungspolitischer Wahnsinn und gesellschaftlich hochbrisant. Denn ungeachtet der Verbesserungen im Distanzunterricht droht ein beträchtlicher Prozentsatz unseres Nachwuchses buchstäblich auf der Strecke zu bleiben - weil die Bildungs-Notbremse gezogen wird.


Striktere Regeln: Bayern könnte auf Bundes-Notbremse draufsatteln


Das Schielen auf Inzidenzwerte greift schlicht zu kurz. Natürlich muss in Phasen, in denen die Intensivstationen mit Covid-19-Patienten voll belegt sind, reagiert werden. Doch die Reaktion sollte angemessen erfolgen. Die Notbremsung ist die Ultima Ratio. Andere Bremsmanöver sollten zumindest in Erwägung gezogen werden!

Verwandte Themen