Corona-Länder-Verwirrung: Was wo erlaubt ist - und was nicht

12.10.2020, 18:00 Uhr
Die Zahl der Corona-Infizierten steigt – auch in Bayern, wo es seit dem Wochenende gleich mehrere neue Brennpunkte gibt. Für den Landkreis Regen meldete das RKI 76,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner, damit ist die kritische Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen deutlich überschritten. Auch der Landkreis Fürstenfeldbruck lag über dem Warnwert, genauso wie Memmingen und Rosenheim. Auch das Berchtesgadener Land ist betroffen. Nürnberg liegt knapp über dem Vorwarnwert von 35.  Ebenso München hat es erwischt (50,53), weshalb die Stadt nun den Alkoholkonsum einschränkt. Ab Mittwoch darf nach 22 Uhr kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Am Wochenende gilt an Plätzen wieder ein Trinkverbot, zudem herrscht in der Innenstadt Maskenpflicht. Private Treffen sind zu maximal fünft erlaubt. Bis zum 27. Oktober gelten die Maßnahmen zunächst.   Eine Maske ist im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Der Bußgeld-Regelsatz liegt bei 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen. Wer in Gaststätten falsche Angaben macht, muss 250 Euro blechen.  
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Bayern

Die Zahl der Corona-Infizierten steigt – auch in Bayern, wo es seit dem Wochenende gleich mehrere neue Brennpunkte gibt. Für den Landkreis Regen meldete das RKI 76,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner, damit ist die kritische Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen deutlich überschritten. Auch der Landkreis Fürstenfeldbruck lag über dem Warnwert, genauso wie Memmingen und Rosenheim. Auch das Berchtesgadener Land ist betroffen. Nürnberg liegt knapp über dem Vorwarnwert von 35.  Ebenso München hat es erwischt (50,53), weshalb die Stadt nun den Alkoholkonsum einschränkt. Ab Mittwoch darf nach 22 Uhr kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Am Wochenende gilt an Plätzen wieder ein Trinkverbot, zudem herrscht in der Innenstadt Maskenpflicht. Private Treffen sind zu maximal fünft erlaubt. Bis zum 27. Oktober gelten die Maßnahmen zunächst.  Eine Maske ist im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Der Bußgeld-Regelsatz liegt bei 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen. Wer in Gaststätten falsche Angaben macht, muss 250 Euro blechen.
 

In Stuttgart wird über schärfere Regeln diskutiert, nachdem dort die Warnstufe überschritten wurde. Ab Mittwoch soll es eine Maskenpflicht in der Innenstadt geben. Der Verkauf von Alkohol soll auf bestimmten Plätzen ab 21 Uhr, der Konsum ab 23 Uhr verboten werden. Alles zunächst für die Dauer von zwei Wochen. Bei privaten Feiern sind nur noch zehn Teilnehmer erlaubt, in öffentlichen und angemieteten Räumen 25. Für mehr Kontrollen mobilisiert die Stadt die Verwaltung und erbittet die Hilfe der Bundeswehr.  In Baden-Württemberg gibt es derweil keine Einreiseverbote für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Jedoch dürfen Menschen aus Corona-Hotspots nur dann etwa in Pensionen und Hotels beherbergt werden, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Für Maskenverweigerer gilt das zwischen den Ländern und der Kanzlerin vereinbarte Bußgeld von mindestens 50 Euro. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV sind mindestens 100 Euro fällig.
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Baden-Württemberg

In Stuttgart wird über schärfere Regeln diskutiert, nachdem dort die Warnstufe überschritten wurde. Ab Mittwoch soll es eine Maskenpflicht in der Innenstadt geben. Der Verkauf von Alkohol soll auf bestimmten Plätzen ab 21 Uhr, der Konsum ab 23 Uhr verboten werden. Alles zunächst für die Dauer von zwei Wochen. Bei privaten Feiern sind nur noch zehn Teilnehmer erlaubt, in öffentlichen und angemieteten Räumen 25. Für mehr Kontrollen mobilisiert die Stadt die Verwaltung und erbittet die Hilfe der Bundeswehr. In Baden-Württemberg gibt es derweil keine Einreiseverbote für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Jedoch dürfen Menschen aus Corona-Hotspots nur dann etwa in Pensionen und Hotels beherbergt werden, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Für Maskenverweigerer gilt das zwischen den Ländern und der Kanzlerin vereinbarte Bußgeld von mindestens 50 Euro. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV sind mindestens 100 Euro fällig. © Uli Deck

In Thüringen gelten weder Einreisebeschränkungen noch Beherbungsverbote. Dafür wird bei Maskenverweigerern ein Bußgeld von 60 Euro erhoben.
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Thüringen

In Thüringen gelten weder Einreisebeschränkungen noch Beherbungsverbote. Dafür wird bei Maskenverweigerern ein Bußgeld von 60 Euro erhoben. © Candy Welz

Frankfurt gehört ebenfalls zu den Risikogebieten. In Hessen herrscht ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Hotspot-Gebieten. Für Menschen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, gilt das Beherbergungsverbot nicht. Besuche etwas aus Gründen des Sorgerechts oder Familienbesuche sind erlaubt.  Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen.
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Hessen

Frankfurt gehört ebenfalls zu den Risikogebieten. In Hessen herrscht ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Hotspot-Gebieten. Für Menschen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, gilt das Beherbergungsverbot nicht. Besuche etwas aus Gründen des Sorgerechts oder Familienbesuche sind erlaubt. Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen. © Daniel Reinhardt

Zwangspause für die (Party-)Hauptstadt: Seit dem Wochenende gilt in Berlin eine Sperrstunde. Das Nachtleben pausiert damit von 23 Uhr bis 6 Uhr. Im Freien dürfen sich nach der neuen Infektionsschutzverordnung nachts nur noch fünf Personen versammeln. Die Sperrstunde bringt heftige Kritik mit sich. Gastronomen gehen derzeit mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht dagegen vor.  Für die Einreise nach Berlin gibt es keine Beschränkungen, genauso wenig wie ein Beherbergungsverbot.  In den Bussen und Bahnen wird bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro erhoben. Gastwirten, die sich nicht darum kümmern, Name und Telefonnummer ihrer Gäste festzuhalten, drohen Bußgelder: je nach Schwere der Verstöße können bis zu 5000 Euro fällig werden.
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Berlin

Zwangspause für die (Party-)Hauptstadt: Seit dem Wochenende gilt in Berlin eine Sperrstunde. Das Nachtleben pausiert damit von 23 Uhr bis 6 Uhr. Im Freien dürfen sich nach der neuen Infektionsschutzverordnung nachts nur noch fünf Personen versammeln. Die Sperrstunde bringt heftige Kritik mit sich. Gastronomen gehen derzeit mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht dagegen vor. Für die Einreise nach Berlin gibt es keine Beschränkungen, genauso wenig wie ein Beherbergungsverbot. In den Bussen und Bahnen wird bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro erhoben. Gastwirten, die sich nicht darum kümmern, Name und Telefonnummer ihrer Gäste festzuhalten, drohen Bußgelder: je nach Schwere der Verstöße können bis zu 5000 Euro fällig werden. © Christoph Soeder

In Köln darf auf Straßen und Plätzen ab 22 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden. An den Wochenenden gilt an Party-Hotspots ein Verkaufsverbot für Alkohol. Auch Essen überschritt den kritischen Warnwert, genauso wie Duisburg. Ministerpräsident Armin Laschet kündigte einheitliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Corona-Hotspots an. Dort sollen sich nur noch bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Außerdem würden dort Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants eingeschränkt.  Einreise-Beschränkungen oder Beherbungsverbote für innerdeutsche gibt es derzeit nicht. Wer etwa in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Im öffentlichen Nahverkehr sind 150 Euro fällig. Im Restaurant kostet es 250 Euro, wenn man einen falschen Namen angibt. Zwar müssten auch die Wirte die Angaben auf Plausibilität überprüfen, sie würden aber nicht bestraft.
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Nordrhein-Westfalen

In Köln darf auf Straßen und Plätzen ab 22 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden. An den Wochenenden gilt an Party-Hotspots ein Verkaufsverbot für Alkohol. Auch Essen überschritt den kritischen Warnwert, genauso wie Duisburg. Ministerpräsident Armin Laschet kündigte einheitliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Corona-Hotspots an. Dort sollen sich nur noch bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Außerdem würden dort Öffnungszeiten von Kneipen und Restaurants eingeschränkt. Einreise-Beschränkungen oder Beherbungsverbote für innerdeutsche gibt es derzeit nicht. Wer etwa in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Im öffentlichen Nahverkehr sind 150 Euro fällig. Im Restaurant kostet es 250 Euro, wenn man einen falschen Namen angibt. Zwar müssten auch die Wirte die Angaben auf Plausibilität überprüfen, sie würden aber nicht bestraft. © Rolf Vennenbernd

Wer aus einem Risikogebiet etwa aus dem Ausland kommt, muss sich testen lassen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Einreise und Familienbesuche sind ohne Probleme möglich.  Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften wird ein Bußgeld von 60 Euro erhoben.
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Sachsen

Wer aus einem Risikogebiet etwa aus dem Ausland kommt, muss sich testen lassen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Einreise und Familienbesuche sind ohne Probleme möglich. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften wird ein Bußgeld von 60 Euro erhoben. © Robert Michael

Menschen aus einem Risikogebiet dürfen theoretisch zum Urlaub nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Sie müssen allerdings einen aktuellen negativen Corona-Test mitbringen. Zudem schreibt die Corona-Landesverordnung eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Diese kann mit einem zweiten negativen Test verkürzt werden.  Familienbesuche sind aber erlaubt. Solche waren zunächst verboten worden, was für Unverständnis sorgte. Deshalb hat der Gesundheitsminister die Bestimmung mit sofortiger Wirkung geändert. Danach dürfen Personen, die in Risikogebieten leben, zu privaten Besuchen bei ihrer Kernfamilie mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern einreisen, sich im Land aufhalten oder wieder zurückkehren.   Das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer in Nahverkehr und Einzelhandel beträgt 50 Euro. Die Obergrenze für Masken-Verstöße liegt bei 150 Euro.
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Mecklenburg-Vorpommern

Menschen aus einem Risikogebiet dürfen theoretisch zum Urlaub nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Sie müssen allerdings einen aktuellen negativen Corona-Test mitbringen. Zudem schreibt die Corona-Landesverordnung eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Diese kann mit einem zweiten negativen Test verkürzt werden. Familienbesuche sind aber erlaubt. Solche waren zunächst verboten worden, was für Unverständnis sorgte. Deshalb hat der Gesundheitsminister die Bestimmung mit sofortiger Wirkung geändert. Danach dürfen Personen, die in Risikogebieten leben, zu privaten Besuchen bei ihrer Kernfamilie mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern einreisen, sich im Land aufhalten oder wieder zurückkehren.  Das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer in Nahverkehr und Einzelhandel beträgt 50 Euro. Die Obergrenze für Masken-Verstöße liegt bei 150 Euro. © Jens Büttner

Für gewerbliche Betriebe besteht ein Beherbungsverbot. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen negativen Corona-Test vorzulegen, der höchstens 48 Stunden alt ist.  Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse. Außerdem wird ein Bußgeld von 1000 Euro bei Falschangaben auf Besucherlisten erhoben.
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Schleswig-Holstein

Für gewerbliche Betriebe besteht ein Beherbungsverbot. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen negativen Corona-Test vorzulegen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse. Außerdem wird ein Bußgeld von 1000 Euro bei Falschangaben auf Besucherlisten erhoben. © Markus Scholz

Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen. Übernachtungen im privaten Bereich fallen nicht unter das Beherbergungsverbot.  Wer in Sachsen-Anhalt gegen die Maskenpflicht verstößt, soll auch künftig keine Strafe zahlen müssen. Das Auslegen von Besucherlisten in etwa Restaurants ist nicht zwingend.
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Sachsen-Anhalt

Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen. Übernachtungen im privaten Bereich fallen nicht unter das Beherbergungsverbot. Wer in Sachsen-Anhalt gegen die Maskenpflicht verstößt, soll auch künftig keine Strafe zahlen müssen. Das Auslegen von Besucherlisten in etwa Restaurants ist nicht zwingend. © Hendrik Schmidt

Im Saarland gilt seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten. Das Verbot gilt nicht für Gäste, die einen ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als zwei Tage ist.  Für Verstöße gegen die Maskenpflicht müssen bis zu 100 Euro bezahlt werden, bei einem ersten Verstoß können es die Behörden bei einem Verwarngeld von 50 Euro belassen.
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Saarland

Im Saarland gilt seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten. Das Verbot gilt nicht für Gäste, die einen ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als zwei Tage ist. Für Verstöße gegen die Maskenpflicht müssen bis zu 100 Euro bezahlt werden, bei einem ersten Verstoß können es die Behörden bei einem Verwarngeld von 50 Euro belassen. © Oliver Dietze

Es gilt ein Beherbergungsverbot, aber nicht automatisch für Reisende aus allen Risikogebieten. Wenn etwa der Infektionsherd klar begrenzt ist, sind Ausnahmen möglich. Urlauber aus den jeweils im Internet aufgeführten betroffenen Gebieten können aber dann in Niedersachsen urlauben, wenn sie einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen.  In Niedersachsen müssen Maskenverweigerer bis zu 150 Euro zahlen, die Höchstsumme für Verstöße liegt laut Verordnung bei bis zu 25.000 Euro.
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Niedersachen

Es gilt ein Beherbergungsverbot, aber nicht automatisch für Reisende aus allen Risikogebieten. Wenn etwa der Infektionsherd klar begrenzt ist, sind Ausnahmen möglich. Urlauber aus den jeweils im Internet aufgeführten betroffenen Gebieten können aber dann in Niedersachsen urlauben, wenn sie einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen. In Niedersachsen müssen Maskenverweigerer bis zu 150 Euro zahlen, die Höchstsumme für Verstöße liegt laut Verordnung bei bis zu 25.000 Euro. © Sina Schuldt

Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem inländischen Risikogebiet aufgehalten haben. Gäste aus solchen Gebieten können übernachten, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Verstößen droht den Inhabern ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.  Wer bei geltender Maskenpflicht im öffentlichen Raum ohne erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Im ÖPNV ist weiterhin eine Vertragsstrafe von 40 Euro fällig, die aber nun um ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erhöht werden kann, so dass auch dann insgesamt 80 Euro fällig wären. Wer sich in Restaurants mit falschen Kontaktdaten anmeldet, muss künftig mit 150 Euro Bußgeld rechnen.
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Hamburg

Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem inländischen Risikogebiet aufgehalten haben. Gäste aus solchen Gebieten können übernachten, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Verstößen droht den Inhabern ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Wer bei geltender Maskenpflicht im öffentlichen Raum ohne erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Im ÖPNV ist weiterhin eine Vertragsstrafe von 40 Euro fällig, die aber nun um ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erhöht werden kann, so dass auch dann insgesamt 80 Euro fällig wären. Wer sich in Restaurants mit falschen Kontaktdaten anmeldet, muss künftig mit 150 Euro Bußgeld rechnen. © Daniel Bockwoldt

Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind nicht erlaubt - außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.  In Brandenburg kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske mindestens 50 Euro Bußgeld, bis zu 250 Euro Bußgeld für "notorische Maskenverweigerer". Wer versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und der Pflicht nach Aufforderung gleich folgt, soll kein Bußgeld zahlen müssen.
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Brandenburg

Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind nicht erlaubt - außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen. In Brandenburg kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske mindestens 50 Euro Bußgeld, bis zu 250 Euro Bußgeld für "notorische Maskenverweigerer". Wer versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und der Pflicht nach Aufforderung gleich folgt, soll kein Bußgeld zahlen müssen. © Soeren Stache

Die Stadt Bremen lag am Samstag deutlich über dem Schwellenwert. Als Gegenmaßnahme wurde unter anderem eine Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr angeordnet.   In Bremen gibt es kein Einreiseverbot, auch ein Beherbungsverbot greift nicht. Wer in Geschäften oder in Bus und Bahnen ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
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Bremen

Die Stadt Bremen lag am Samstag deutlich über dem Schwellenwert. Als Gegenmaßnahme wurde unter anderem eine Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr angeordnet.  In Bremen gibt es kein Einreiseverbot, auch ein Beherbungsverbot greift nicht. Wer in Geschäften oder in Bus und Bahnen ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. © Mohssen Assanimoghaddam

Mainz wurde zum Corona-Hotspot erklärt, nachdem der Grenzwert überschritten wurde. Personen, die aus einer Risikoregion im In- oder Ausland nach Rheinland-Pfalz einreisen, müssen sich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.  Von Dienstag an gilt außerdem ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Hotspots, sofern sie keinen negativen Corona-Test haben, der nicht älter als 24 Stunden ist. Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, muss in Rheinland-Pfalz 50 Euro bezahlen.
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Rheinland-Pfalz

Mainz wurde zum Corona-Hotspot erklärt, nachdem der Grenzwert überschritten wurde. Personen, die aus einer Risikoregion im In- oder Ausland nach Rheinland-Pfalz einreisen, müssen sich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Von Dienstag an gilt außerdem ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Hotspots, sofern sie keinen negativen Corona-Test haben, der nicht älter als 24 Stunden ist. Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, muss in Rheinland-Pfalz 50 Euro bezahlen. © Fredrik von Erichsen

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