Kommentar

Corona-Einschränkungen dürfen nicht einfach stillschweigend verlängert werden

27.5.2021, 17:03 Uhr
Corona-Einschränkungen: Die bevorstehende Verlängerung muss von einer intensiven öffentlichen Debatte begleitet sein.

© Kay Nietfeld, dpa Corona-Einschränkungen: Die bevorstehende Verlängerung muss von einer intensiven öffentlichen Debatte begleitet sein.

Wie es aussieht, wird die epidemische Lage von nationaler Tragweite vom Parlament ab Ende Juni noch einmal um drei Monate verlängert. Vieles spricht dafür, dass das nötig ist. Noch ist die mit der Corona-Pandemie verbundene Gefahr groß und die Politik auf rasche, harte, bundesweit durchsetzbare Maßnahmen bei der Bekämpfung angewiesen.


Epidemische Lage als Dauerzustand? Streit über Ende der Corona-Sondergesetzgebung


Gewöhnung wäre schlecht

Verfassungsrechtler und Opposition weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass wir uns nicht an eine ständige, mehr oder weniger stillschweigende Verlängerung des Ausnahmezustandes gewöhnen dürfen. Dafür sind die Eingriffe in unser aller Grundrechte einfach zu groß. Es gab sie ja in dieser Form in der gesamten Nachkriegsgeschichte nicht.


Wegen Corona: Epidemische Notlage soll bis Ende Juni gelten


Die bevorstehende Verlängerung muss von einer intensiven öffentlichen Debatte begleitet sein. Das ist nicht zersetzend, sondern rechtsstaatlich und demokratisch. GroKo-Fraktionen und Regierung sind uns gute Begründungen dafür schuldig, warum es nur so und nicht anders geht. Und die Verfassungsgerichte sollten gründlich prüfen, wenn sich einzelne Bürgerinnen und Bürger über die Einschränkungen beschweren.

Verwandte Themen


1 Kommentar