Großer Überblick

Corona-Lockerungen in Bayern: Das hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen

25.1.2022, 13:11 Uhr
Kultusminister Piazolo, Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann und Gesundheitsminister Klaus Holetschek verkündeten am Dienstag Bayerns neue Strategie in der Omikron-Welle.

© Bayerische Staatskanzlei via www.imago-images.de Kultusminister Piazolo, Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann und Gesundheitsminister Klaus Holetschek verkündeten am Dienstag Bayerns neue Strategie in der Omikron-Welle.

In Bayern werden die Corona-Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen gelockert. Bei kulturellen Veranstaltungen (Kino, Theater und Co.) ist in Zukunft eine Auslastung von maximal 50 Prozent möglich - bisher waren nur 25 Prozent erlaubt.

Im Profisport werden die Stadien im Freistaat wieder für Zuschauerinnen und Zuschauer geöffnet. Allerdings unter Auflagen: Maximal sind 10.000 Menschen im Stadion erlaubt. Zudem gelten Abstandsregeln und die FFP2-Maskenpflicht sowie ein Alkoholverbot. Alle wichtigen Infos lesen Sie hier:

Werden mehr als 1000 Zuschauer bei einer Veranstaltung erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden. Wie bei großen Sport-Events gilt, etwa für Konzerte, eine absolute Personenobergrenze von 10.000 Zuschauern. Die Zugangsregeln (2G plus beziehungsweise 2G) gelten bei alledem unverändert, zudem gilt bei Veranstaltungen eine FFP2-Maskenpflicht.

Söder rechtfertigt die Möglichkeit zu Lockerungen trotz massiv steigender Neuinfektionszahlen damit, dass die Omikron-Welle das Gesundheitssystem weniger stark belastet als die Delta-Variante zuvor.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, dürfen künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – Angebote zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) wahrnehmen.

Die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte in Bayern wurde vergangene Woche vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. Bayern setzt diese Entscheidung nun um: In Zukunft dürfen auch Ungeimpfte wieder in allen Geschäften im Freistaat einkaufen. Dabei gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl, die sogenannte zehn Quadratmeter-Regel.

Statt PCR-Test genügt in Zukunft ein negativer Antigentest

Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind in Zukunft unter 3G-Voraussetzungen möglich. Ungeimpfte können mit einem negativen Corona-Test daran teilnehmen. In Fällen, in denen bislang ein PCR-Test laut Bayerischer Infektionsschutzverordnung erforderlich war (zum Beispiel bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest. Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.

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