Corona-Maßnahmen verschärft: Diese Regeln gelten ab sofort in ganz Deutschland

26.1.2021, 15:56 Uhr
Der bundesweite Lockdown geht in die Verlängerung. Statt bis zum 31. Januar soll er mindestens bis zum 14. Februar weitergehen. 
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Lockdown-Verlängerung

Der bundesweite Lockdown geht in die Verlängerung. Statt bis zum 31. Januar soll er mindestens bis zum 14. Februar weitergehen.  © Klaus-Dieter Schreiter, NN

Der Lockdown betrifft neben Geschäften, die über Waren des täglichen Bedarfs hinausgehen, auch Restaurants, Theater, Sportstätten und andere Freizeiteinrichtungen. 
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Restaurants, Theater, Sportstätten bleiben geschlossen

Der Lockdown betrifft neben Geschäften, die über Waren des täglichen Bedarfs hinausgehen, auch Restaurants, Theater, Sportstätten und andere Freizeiteinrichtungen.  © Daniel Karmann, NN

Private Zusammenkünfte sollen weiterhin im Kreis des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sein. Die Personen aus anderen Haushalten, die man trifft, sollen dabei möglichst konstant gehalten werden. 
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Kontaktbeschränkungen gehen weiter

Private Zusammenkünfte sollen weiterhin im Kreis des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sein. Die Personen aus anderen Haushalten, die man trifft, sollen dabei möglichst konstant gehalten werden.  © Photographee.eu - stock.adobe.com

Die sogenannten Behelfs- oder Alltagsmasken sollen nach den neuen Beschlüssen nicht mehr verwendet werden. Stattdessen wird auf medizinische Masken gesetzt, vor allem beim Einkaufen und im ÖPNV - damit sind FFP2-Masken oder auch die blauen OP-Masken gemeint. 
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Medizinische Masken statt Alltagsmasken

Die sogenannten Behelfs- oder Alltagsmasken sollen nach den neuen Beschlüssen nicht mehr verwendet werden. Stattdessen wird auf medizinische Masken gesetzt, vor allem beim Einkaufen und im ÖPNV - damit sind FFP2-Masken oder auch die blauen OP-Masken gemeint.  © photonews.at/Anna Rauchenber via www.imago-images.de

Die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen minimiert werden - das ist das Ziel von Bund und Ländern. Dazu soll die Auslastung von einem Drittel der regulär zugelassenen Fahrgastzahlen nicht überschritten werden. 
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Weniger Kontakte im öffentlichen Personenverkehr

Die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen minimiert werden - das ist das Ziel von Bund und Ländern. Dazu soll die Auslastung von einem Drittel der regulär zugelassenen Fahrgastzahlen nicht überschritten werden.  © Karsten Schmalz via www.imago-images.de, imago images/KS-Images.de

Die Schulen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler werden weiter im Distanzunterricht bleiben. Bayern hatte wegen der Folgen der Corona-Pandemie bereits beschlossen, alle Abschlussprüfungen zu verschieben.
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Schulen bleiben geschlossen

Die Schulen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler werden weiter im Distanzunterricht bleiben. Bayern hatte wegen der Folgen der Corona-Pandemie bereits beschlossen, alle Abschlussprüfungen zu verschieben. © Caroline Seidel, NN

Auch die Kindertagesstätten sollen weiter nur im Notbetrieb weiterlaufen und nicht wieder regulär öffnen dürfen. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr ist die Notbetreuung allerdings nicht mehr daran gekoppelt, dass die Eltern in systemrelevanten Berufszweigen arbeiten. Daher findet derzeit bereits wieder deutlich mehr Betreuung statt als zu Beginn der Pandemie. 
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Kitas im Notbetrieb

Auch die Kindertagesstätten sollen weiter nur im Notbetrieb weiterlaufen und nicht wieder regulär öffnen dürfen. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr ist die Notbetreuung allerdings nicht mehr daran gekoppelt, dass die Eltern in systemrelevanten Berufszweigen arbeiten. Daher findet derzeit bereits wieder deutlich mehr Betreuung statt als zu Beginn der Pandemie.  © Sina Schuldt, NN

Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.  Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. 
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Besserer Schutz für Alten- und Pflegeheime

Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.  Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden.  © Peter Steffen, NNZ

Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.
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Strengere Regeln für Gottesdienste

Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden. © Uli Deck, dpa

Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.
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Homeoffice-Pflicht

Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen. © Fabian Strauch, dpa

Bislang galt in Hotspots mit 7-Tage-Indizenz von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner die Regel, dass man sich nicht weiter als 15 Kilometer von den Grenzen der Stadt oder des Landkreises bewegen durfte - mit Ausnahme vom Arbeitsweg und familiären Notfällen. Nun hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Regelung allerdings gekippt.
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15-Kilometer-Radius ist vorerst außer Kraft gesetzt

Bislang galt in Hotspots mit 7-Tage-Indizenz von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner die Regel, dass man sich nicht weiter als 15 Kilometer von den Grenzen der Stadt oder des Landkreises bewegen durfte - mit Ausnahme vom Arbeitsweg und familiären Notfällen. Nun hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Regelung allerdings gekippt. © NEWS5 / Merzbach, NEWS5

Trotz der weiter verschärften Corona-Regeln ist der Profisport in Deutschland weiteren Eingriffen entgangen. Die Fußball-Bundesliga und die weiteren Top-Spielklassen im Teamsport dürfen ihren Spielbetrieb weiter ohne Zuschauer und mit strengen Hygienemaßnahmen fortsetzen. Der Amateur- und Breitensport indes muss sich erneut mit einem verlängerten Stillstand abfinden.
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Profisport weiter erlaubt

Trotz der weiter verschärften Corona-Regeln ist der Profisport in Deutschland weiteren Eingriffen entgangen. Die Fußball-Bundesliga und die weiteren Top-Spielklassen im Teamsport dürfen ihren Spielbetrieb weiter ohne Zuschauer und mit strengen Hygienemaßnahmen fortsetzen. Der Amateur- und Breitensport indes muss sich erneut mit einem verlängerten Stillstand abfinden. © Sportfoto Zink / Daniel Marr, Sportfoto Zink / Daniel Marr

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