Tests, Krankschreibung und Immunstatus

Corona-Regeln Bayern: Wie geht es weiter? Diese Termine sollten Sie kennen

13.4.2022, 09:35 Uhr
Bestimmte Mindestanforderungen zum Infektionsschutz gelten weiter.

© Kay Nietfeld, dpa-tmn Bestimmte Mindestanforderungen zum Infektionsschutz gelten weiter.

In Bayern sind die allermeisten Corona-Regeln am 3. April, ausgelaufen. Die Maskenpflicht ist vielerorts entfallen und die 2G- oder 3G-Zugangsregeln gelten bayernweit nicht mehr.

Um vulnerable Gruppen jedoch weiterhin zu schützen, gilt - wie in allen Bundesländern außer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern - der von der Bundesregierung festgelegte Basisschutz. Daraus resultiert eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und dort, wo vulnerable Gruppen anzutreffen sind. Dazu zählen Arztpraxen, Krankenhäuser und Reha- und Pflegeeinrichtungen. Zudem müssen Besucher und Beschäftigte in diesen Einrichtungen tagesaktuelle bzw. regelmäßige negative Testergebnisse vorweisen können.

Dies wurde in der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgehalten, die bis einschließlich 30. April gilt. Was wird sich in den nächsten Wochen und Monaten jedoch in Sachen Tests, Impfnachweis und Krankschreibung ändern? Wir klären auf.

Anpassungen der Bürgertest-Regelung

Bis zum 31. Mai soll es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zunächst weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests - also Antigentests - geben. PCR-Tests müssen in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. Wer aber einen positiven Schnelltest, Selbsttest oder Pool-PCR-Test vorweisen kann, hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.

Krankschreibung wegen Corona-Infektion

Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfektionen bleibt wegen anhaltender Corona-Infektionsgefahr in Deutschland vorerst bis zum 31. Mai bestehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängerte die entsprechende Sonderregeln um weitere zwei Monate. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen klein zu halten, sollten Versicherte eine Krankschreibung bis zu sieben Kalendertage bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden, so der Bundesausschuss. Ab 1. Juni müssen die Patienten ihre Erstkrankmeldung persönlich beim Hausarzt abholen.

Immunstatus nur mit drei Impfungen?

Ab dem 1. Oktober gelten als vollständig geimpft, wer über drei Impfungen verfügt. Die dritte muss mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein. Ein vollständiger Impfschutz liegt ab dem 1. Oktober auch vor, wenn neben zwei Impfungen ein positiver Antikörpertest oder einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Corona-Infektion vor oder nach der zweiten Impfung nachgewiesen werden kann.

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