Das Büro im Wohnzimmer

20.1.2021, 22:18 Uhr
Das Büro im Wohnzimmer

© picture alliance / dpa / Fabian Strauch

Das Bundesarbeitsministerium spricht in seiner Erläuterung zur Verordnung von einer "Pflicht", Homeoffice anzubieten, "soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist".

"Springender Punkt wird sein, wann diese zwingenden betriebsbedingten Gründe gegeben sind", sagt Magdalena Wagner, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Manske und Partner. Einfach behaupten, es sei betrieblich nicht möglich, der Tätigkeit zuhause nachzugehen, könne der Arbeitgeber nicht. "Der Arbeitgeber muss vielmehr eine nachvollziehbare, plausible Begründung liefern, weshalb er die Regelung aus der Verordnung nicht erfüllen kann, und seine Einwände dann auch beweisen können."

Umgekehrt können Beschäftigte nicht ins Homeoffice gezwungen werden. Viele lehnen dies beispielsweise ab, weil sie keine geeigneten Möglichkeiten haben, daheim zu arbeiten. Homeoffice ist an Vorgaben gebunden – anders als mobiles Arbeiten. Die Begriffe werden seit Beginn der Pandemie gern synonym verwendet, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten. "Eine Tätigkeit im Homeoffice liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs einrichtet, und dieser von dort aus tätig wird. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, seine Arbeitsleistung außerhalb des Betriebs zu erbringen, ohne einen festen Arbeitsplatz zu Hause einzurichten, man also zum Beispiel auch im Café arbeiten könnte, handelt es sich um mobiles Arbeiten", erläutert Wagner.

Mobiles Arbeiten ist nicht gleich Homeoffice

In der Corona-Pandemie arbeiten also streng genommen die meisten Arbeitnehmer mobil. Dafür gilt aber, anders als beim Homeoffice, die Arbeitsstättenverordnung nicht. Auch die Haftungsregelungen sind unterschiedlich. Das bedeutet zum Beispiel: Der Arbeitgeber haftet nicht für den (privaten) Heimcomputer oder den Küchentisch, an dem gearbeitet wird. Anders verhält es sich beim Homeoffice: Wünscht der Arbeitgeber ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer zuhause arbeitet, muss er dem Arbeitnehmer die Aufwendungen für das Heim-Büro erstatten. Arbeitsmittel wie Druckerpatrone muss der Chef bezahlen; Kosten für Internet oder Telefon, die zu "Sowieso-Kosten" zählen, also Kosten, die ohnehin anfallen, nicht.

Der "echte" Homeoffice-Arbeitsplatz muss zudem so ausgestattet sein, dass er den gesundheitlichen Anforderungen entspricht. Betriebsärzte überprüfen das. Auch das ist ein entscheidender Unterschied zum mobilen Arbeiten, das meist nur für eine begrenzten Zeitraum – wie aktuell – vereinbart wird.

Grundsätzlich aber gelten beim Arbeiten von zuhause aus dieselben Regeln wie beim Arbeiten im Büro. "Das Arbeitszeitgesetz findet weiterhin Anwendung, das heißt, der Beschäftigte darf nicht zu grenzenloser Arbeit herangezogen werden und auch darf er weiterhin seine regulären Pausen machen. Beschäftigte, die von zuhause aus arbeiten, müssen auch nicht außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar sein", sagt die Rechtsanwältin.

In Deutschland fehlt es bislang an einer Rechtsgrundlage dafür, als Beschäftigter einen Homeoffice-Arbeitsplatz oder mobiles Arbeiten auch tatsächlich beanspruchen und durchsetzen zu können. Auch die geplante Verordnung gilt erst einmal nur befristet bis zum 15. März.

"Eine Homeoffice-Pflicht müsste in Deutschland hohe Hürden nehmen, nämlich grundgesetzlich verbriefte Rechte – die unternehmerische Freiheit einerseits und die im Grundgesetz verankerte Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits", so die Einschätzung von Magdalena Wagner.

Arbeitgebern drohen hohe Bußgelder

"Mir geht es jetzt nicht darum, Unternehmen zu quälen oder ständig zu kontrollieren", kommentiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Allerdings: Bußgelder von bis zu 5000 Euro können anfallen, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht aus der Verordnung nicht nachkommt. In Bayern ist unter anderem das Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung zuständig.

Kontrollen oder Sanktionen zur Einhaltung der neuen Regelungen werden laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier "nur ganz selten" gebraucht werden. "Wir wollen kein bürokratisches Gebilde, sondern wir wollen erreichen, dass es flexibel im Interesse der Betriebe und Arbeitnehmer funktioniert", sagt der CDU-Politiker.

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