Der zweite Lockdown kommt: Was sich ab Montag ändert

29.10.2020, 06:32 Uhr

Es wird der zweite Lockdown, und er beginnt am Montag, soll bis Ende November dauern. Nach dem Berliner Beschluss unterscheidet er sich allerdings vor allem in zwei Punkten vom Frühjahr: Schulen und Kitas bleiben geöffnet, ebenso der Einzelhandel. Alle anderen müssen wieder schließen, für vier Wochen. Die Beschlüsse im Einzelnen:

Abstand halten: Die Menschen sollen Kontakte nach Möglichkeit nur zu ihrer engsten Familie aufrecht erhalten. In der Öffentlichkeit dürfen sie sich nur mit Angehörigen und Menschen aus einem weiteren Hausstand treffen. Auch dann sind nur maximal zehn Personen sind erlaubt. Feiern auf öffentlichen Plätzen wie im Privaten sind "angesichts der ernsten Lage inakzeptabel". Die Polizei wird kontrollieren.

Freizeit und Kultur: So ziemlich alle Einrichtungen müssen nach dem Beschluss den Betrieb einstellen. Das trifft etwa Theater, Opern oder Konzerthäuser. Ebenso Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, kurz: alle Anbieter von Freizeitaktivitäten, drinnen wie draußen. Prostitution und Bordellbetrieb sind ohnehin untersagt.

Sport: Es trifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb wieder auf und in öffentlichen Sportanlagen, in Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und anderen vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahme: "Individualsportarten, allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand". Bund und Länder untersagen alle Veranstaltungen, "die der Unterhaltung dienen". Bundesligaspiele finden ohne Zuschauer statt.

Arbeiten: Industrie, Handwerk und Mittelstand sollen möglichst unbeschadet durch den zweiten Lockdown kommen. Bund und Länder haben deshalb festgelegt, dass sie weiter arbeiten dürfen, aber maßgeschneiderte Hygiene-Konzepte auflegen müssen. Kontakte sollen intern wie zu Kunden auf ein Minimum beschränkt bleiben. Wo immer umsetzbar, sollen die Unternehmen auf Heimarbeit ausweichen.

Risikogruppen: Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben ohnehin schon umfassende Schutzkonzepte erarbeitet. Mit Schnelltests soll nun sichergestellt werden, dass sich SARS-CoV-2 innerhalb der Einrichtungen nicht unkontrolliert verbreitet. Die Kosten übernimmt Berlin. Die Kanzlerin "will erreichen", dass Besuche trotzdem möglich sein sollen.

Einzelhandel: Geschäfte und Läden dürfen nach dem Beschluss weiter geöffnet bleiben. Die Zahl der Kunden darf allerdings nicht den Wert von einem pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche überschreiten.

Schulen und Kindergärten: Sie sollen weiter offen bleiben (in Bayern enden am 6. November die Herbstferien) und das möglichst im Präsenzbetrieb. Allerdings sollen die Länder weitreichende und umfassende Hygienekonzepte erarbeiten, damit das Virus sich nicht über diesen Weg ausbreitet.

Reisen: Die Menschen sollen "generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichten". Das gilt ebenso für überregionale tagestouristische Ausflüge. Hotels und Pensionen dürfen nur noch Gäste aufnehmen, die "ausdrücklich nicht touristische Zwecke" anstreben und deren Reise unvermeidbar ist.

Gastronomie: Der Punkt war wohl umstritten, doch am Ende verständigten sich alle Länder darauf, dass alle Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen schließen müssen. Lediglich der Verkauf "mitnahmefähiger Speisen" ist dann noch erlaubt. In Bayern sind Clubs. Diskos und Bars allerdings ohnehin schon geschlossen.

Körperpflege: Massage- und Kosmetikstudios sowie Tattoo-Studios und vergleichbare Einrichtungen müssen schließen. Physiotherapien und andere medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter erlaubt. Friseurbetriebe müssen, anders als beim ersten Lockdown, nicht dicht machen.

Berlin stockt seine Hilfsprogramme noch einmal auf. Ein Nothilfe-Programm mit mindestens zehn Milliarden Euro soll für die finanziellen Ausfälle einspringen. Berlin will seine Überbrückungshilfen "verlängern und die Konditionen verbessern".

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