Die wichtigsten Deadlines

Die Europawahl steht vor der Tür - Das müssen Sie jetzt über die Briefwahl wissen

Carolin Heilig

Volontärin

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31.05.2024, 16:22 Uhr
Per Briefwahl kann man die Stimme zur Europawahl auch dann abgeben, wenn man am Wahltag bei Rock im Park unterwegs ist.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie Per Briefwahl kann man die Stimme zur Europawahl auch dann abgeben, wenn man am Wahltag bei Rock im Park unterwegs ist.

Am 9. Juni ist Europawahl. Alle wahlberechtigten Deutschen - in diesem besonderen Fall sogar schon ab 16 Jahren - sind dann aufgefordert, die 96 Vertreter für das Europaparlament in Straßburg zu wählen. Bei den meisten dürfte die Wahlbenachrichtigungskarte bereits in den Briefkasten geflattert sein. Darauf ist verzeichnet, wo und wann man am Wahltag seine Stimme abgeben kann. Doch keine Sorge: Auch wer an diesem Sonntag bereits verplant ist und beispielsweise bei Rock im Park feiert, kann an der Wahl teilnehmen, und zwar ganz entspannt per Briefwahl. Was man dazu wissen sollte, lesen Sie hier.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Bürger aus anderen EU-Staaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder eine Wohnung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben.

Wer darf Briefwahl machen?

Jeder Stimmberechtigte, der im Wählerverzeichnis steht, hat die Möglichkeit, seinen Wahlschein per Brief einzureichen. Einen besonderen Grund braucht es dafür nicht, die Briefwahlunterlagen muss man dennoch vorab extra beantragen.

Wie funktioniert die Beantragung der Briefwahlunterlagen?

Laut Auskunft der Stadt Nürnberg sollten alle Wahlberechtigten bis zum 19. Mai ihre Wahlbenachrichtigung per Post bekommen haben. Dieses Schreiben ist Voraussetzung zur Beantragung der Briefwahl. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag, der per Post eingereicht werden kann. In diesem Fall muss eine Benachrichtigung der Stadt bis spätestens 5. Juni erfolgen. Nur dann kann garantiert werden, dass die Wahlunterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden.

Bei der Stadt Nürnberg können die Unterlagen für die Briefwahl auch über ein Online-Formular beantragt werden. Der Online-Antrag kann noch bis zum 4. Juni, 12 Uhr ausgefüllt werden.

Egal auf welchem Weg der Antrag verschickt wurde, wenig später erhält man dann per Post die Wahlunterlagen mit Stimmzettel und Wahlschein.

Alternativ kann man die Wahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen und dort direkt vor Ort wählen. Dies ist bis zum 7. Juni um 18 Uhr möglich.

Was tun, wenn ich zwar Briefwahlunterlagen beantragt habe, aber keine bekomme?

Liegt acht Werktage nach Beantragung der Wahlunterlagen immernoch nichts im Briefkasten, sollte man sich umgehend an das Wahlamt wenden, heißt es von Seiten der Stadt Nürnberg. Bis 8. Juni, 12 Uhr können nicht zugegangene Wahlunterlagen ersetzt werden.

Wie funktioniert die Briefwahl selbst?

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus mehreren Zetteln und Umschlägen. Ebenfalls beiliegend ist eine Anleitung, auf der genau erklärt ist, wie welches Formular auszufüllen ist und welcher Umschlag wo hineingehört. Es ist wichtig, diese Hinweise zu beachten, da die Stimme sonst ungültig werden kann.

In der Regel gibt es einen Stimmzettel. Für die Europawahl hat jeder Stimmberechtigte eine Stimme, also macht man auf dem Stimmzettel ein Kreuz. Dieser Stimmzettel kommt dann in den dafür vorgesehenen Umschlag.

Als nächstes unterzeichnet man auf dem Wahlschein die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" und steckt dieses Blatt zusammen mit dem bereits verschlossenen Umschlag in einen weiteren roten Umschlag.

Nun kann man den Umschlag einfach in den Briefkasten werfen oder selbst bei der angegebenen Stelle abgeben. Die Zustellung des Briefs ist innerhalb Deutschlands kostenfrei.

Kann ich trotz Briefwahlunterlagen dennoch ins Wahllokal gehen?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, dann aber doch lieber ins Wahllokal gehen will, kann das ohne Bedenken tun. Allerdings braucht es hier zu den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen abschicken?

Der Wahlbrief muss spätestens am 9. Juni, dem Wahlsonntag, um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, sonst kann die Stimme nicht berücksichtigt werden. Die Bundesregierung empfiehlt, den Brief mindestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken.

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