Ein Netzwerk für den Weltfrieden

22.10.2011, 00:00 Uhr
Ein Netzwerk für den Weltfrieden

© Daut

Als hätte die Welt schnell noch Beweise liefern müssen, wie dringend notwendig eine Forschungs- und Schulungseinrichtung zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen und Unrechtsregimen ist, befreite sich in diesem Jahr ein nordafrikanischer Staat nach dem anderen von seinem Despoten. Tunesien, Ägypten, Libyen — der Umgang mit all den Verbrechen, die in diesen Ländern im Schutz von Diktaturen in den letzten Jahrzehnten straffrei möglich waren, wird die dortigen Gesellschaften auch nach ihrer Selbstbefreiung noch vor große Herausforderungen stellen.

Erster Grundsatz

„Es ist sehr wichtig, dass die Straftaten der Vergangenheit nicht unter den Teppich gekehrt werden“, betont der Marburger Jura-Professor Christoph Safferling, Sprecher der Wissenschaftlichen Gründungskommission der Akademie Nürnberger Prinzipien. Es ist nichts anderes als der erste Grundsatz dieser 1950 von den Vereinten Nationen verabschiedeten und sich auf die Erfahrungen der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse stützenden Prinzipien, der sich gegen die Straflosigkeit wendet.

Doch 61 Jahre nach dieser grundsätzlichen Vereinbarung der Völkergemeinschaft steht auch fest: Das Völkerstrafrecht ist nach wie vor weltweit noch nicht hundertprozentig akzeptiert. Und auch der seit acht Jahren existierende Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann allein die Straflosigkeit nicht verhindern. „Dazu ist die Hilfe der jeweiligen nationalstaatlichen Justiz nötig“, sagt Safferling. Vielerorts fehlen nach Jahrzehnten des Unrechts aber die juristischen Strukturen. So wird sich Libyen wohl schwertun, nach dem Sturz des Gaddafi-Regimes und dem Tod des Diktators die Täter aus der Mittelschicht des alten Systems zur Rechenschaft zu ziehen.

Demnächst könnte eine Akademie Nürnberger Prinzipien Ländern wie Libyen dabei wichtige Hilfestellung leisten. Nach Vorstellung der Gründungskommission soll sich das Institut nicht nur der interdisziplinären Grundlagenforschung widmen, sondern auch für völkerstrafrechtliche Aus- und Weiterbildung sorgen. Ein Angebot, das sich an junge Juristen, aber auch an Mitarbeiter von Nicht-Regierungsorganisationen und Multiplikatoren aus dem Bildungs- oder Medienbereich wenden könnte. Denkbar ist eine Kooperation mit der Universität Erlangen-Nürnberg.

Ob sich der Wunsch von Ex-Bundesbauminister und Akademie-Ideengeber Oscar Schneider verwirklichen lässt, die im nächsten Jahr als Stiftung zu gründende Nürnberger Einrichtung zügig als UN-Institut zu etablieren? Das beurteilen Safferling und Hans-Peter Kaul, Vizepräsident des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und Sprecher des Fachbeirats, skeptisch. International vernetzt — unbedingt, meint Kaul. Aber finanziell wird die Akademie wohl auf nationalen Füßen stehen müssen. Bund und Freistaat sollen sich den auf rund 750000 Euro geschätzten Jahresetat teilen.

„Bleibende Werbearbeit“

Schon allein die völkerstrafrechtliche Bildungsarbeit ist nach Überzeugung von Kaul einen solchen Aufwand wert. Bei nur 100 Kursteilnehmern jährlich ergebe sich nach zehn Jahren „ein weltweites Netzwerk von 1000 jungen Leuten, die mit dem Namen Nürnberg ein besonderes Erlebnis und eine wichtige Qualifikation verbinden“. Das sei „bleibende Werbearbeit“ nicht nur für das Völkerstrafrecht, „sondern auch für Nürnberg, Bayern und Deutschland“.

Trotzdem, betont Oscar Schneider, gehe es um mehr. „Es geht um Menschenrechte und Friedenssicherung und letztlich um das höchste Gut der Menschen, um ihre Würde.“

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