Ethikrat warnt vor zu frühen Freiheiten für Geimpfte

4.2.2021, 14:15 Uhr
Ethikrat warnt vor zu frühen Freiheiten für Geimpfte

© Michael Kappeler, dpa

"Ad-hoc-Empfehlung", so nennt der Deutsche Ethikrat sein neues, vierseitiges Papier. Das bedeutet: "für den Augenblick gemacht". Und genau so wollen die Mitglieder des Gremiums den Entwurf auch verstanden wissen - als einen spontanen Einwurf in eine ziemlich heftige Debatte. Mal ist von "Privilegien" für Geimpfte die Rede, mal von der Rückgewinnung verfassungsrechtlich zugesicherter Grundrechte.

Vorsitzende Alina Buyx, Stellvertreter Volker Lipp und Ratsmitglied Sigrid Graumann machten allerdings den Geimpften für die nähere Zukunft nicht allzu große Hoffnungen. Außer in Teilbereichen sehen sie keine Chance auf schnelle Lockerungen.

Staatliche Einschränkungen: Eine Aufhebung dieser Regelungen, zum Beispiel zu den erlaubten Kontakten, komme "derzeit nicht in Betracht". So lange nicht alle Bürgerinnen und Bürger die Chance auf eine Impfung haben, wenn sie denn wollen, darf der Staat nicht zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften unterscheiden. Zwar sei grundsätzlich ein schrittweise erfolgender Ausstieg aus dem Lockdown zu empfehlen, wenn es die Pandemie zulasse, aber dann müsse das "für alle" gelten.

"Zunehmend belastend" für die Heimbewohner

Alten- und Pflegeheime, Hospize: Hier sieht der Ethikrat eine große Ausnahme. Änderungen seien dringend nötig. Die Bewohner müssten seit einem Jahr mit weit drastischeren Einschränkungen als die anderen Bundesbürger leben, was sich als "zunehmend belastend" erweise. Es führe zu einer Verschlechterung von Demenzerkrankungen und zu Depressionen. Deswegen sollten Geimpfte in solchen Einrichtungen "schnellstmöglich" von Maßnahmen wie radikalen Kontaktbeschränkungen befreit werden. Das gelte selbst dann, wenn einzelne Heimbewohner noch nicht geimpft seien. Sie müssten dann eben besonders geschützt werden, zum Beispiel durch das Tragen von Masken und eine Ausstattung des Pflegepersonals mit Schutzkleidung.


Impfquote: So viele Menschen werden pro Tag gegen Corona geimpft


Private Anbieter: Im Gegensatz zum Staat sind Konzertveranstalter, Clubbetreiber und Gastronomen nach Überzeugung des Ethikrates "grundsätzlich frei" in der Entscheidung, mit wem sie eine Vertragsbeziehung eingehen. Das heißt: Sie könnten durchaus Sonderregelungen für Geimpfte einführen. Allerdings auch nicht sofort, sondern erst dann, wenn Gastronomie, Kultur- und Fitnesseinrichtungen überhaupt wieder geöffnet werden dürfen. Eine wichtige Einschränkung gilt dann, wenn Private Dienstleistungen oder Waren anbieten, die zur sogenannten "basalen Teilhabe" der Bevölkerung gehören. Das heißt: Ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs dürfte Nicht-Geimpften die Beförderung nicht verweigern. Ähnlich wäre es bei einem Lebensmittelladen auf dem Lande, der einziger Anlaufpunkt für die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist. Wenn private Anbieter für bestimmte Veranstaltungen eine Impfung von ihren Kunden verlangten, dann sei das "keine Impfpflicht durch die Hintertüre" (Alina Buyx). Außerdem könne ja auch mit einem Test nachweisen, dass man nicht infiziert ist.

Testpflicht: Geimpfte sollen nicht von dem verpflichtenden Corona-Schnelltest befreit werden, der für die Rückkehr aus manchen Ländern vorgeschrieben ist. Das sei schon deswegen nicht empfehlenswert, so Alina Buyx, weil derzeit niemand verbindlich wisse, wie hoch die Ansteckungsgefahr durch Geimpfte ist. Es gebe zwar Einschätzungen, wonach die Übertragungsgefahr auf 50 Prozent sinke, doch dazu benötige man noch genauere Studien.

Das Tragen von Masken als zumutbare Belastung

Maskenpflicht: Hier hält der Ethikrat noch lange keine Aufhebung für möglich. Das habe schlichtweg damit zu tun, dass es sich bei der Maskenpflicht (wie auch bei den Abstandsvorschriften) um vergleichsweise harmlose Einschränkungen der Bürgerrechte halte, die den Geimpften zuzumuten seien. Außerdem komme ein praktisches Problem hinzu: Es sei für Kontrolleure in der Praxis nahezu unmöglich, etwa in Bussen, Zügen und U-Bahnen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften zu unterscheiden. Sie müssten sich dann von jedem einzelnen den Impfpass zeigen lassen. Weil das kaum funktioniere, würden dann wohl auch zahlreiche Nicht-Geimpfte auf das Tragen von Masken zu verzichten.

Maßgebliche Werte für den Lockdown: Die Expert(inn)en betonen, dass nicht alleine der Inzidenzwert (Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) ein Kriterium für die Fortführung des Lockdowns sein dürfe. Die bloße Inzidenz von 25, 50 oder 100 rechtfertige noch keine Einschränkungen. Statt dessen müsse die Sterblichkeit betrachtet werden und die Belastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern.


Konzerte für Geimpfte: Eventim äußert sich zu Impfpflicht-Darstellung


Freie Wahl des Impfstoffes: So wünschenswert es wäre, wenn jede(r) Bürger(in) sich selbst einen Impfstoff aussuchen könnte, so wenig realistisch sei das im Moment. Es gebe zumindest jetzt, in der ersten Phase, wichtigere Aspekte wie das möglichst rasche Impfen breiter Bevölkerungsschichten. Außerdem seien gewisse Vakzine wie das von Astrazeneca nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission bisher sowieso auf bestimmte Gruppen beschränkt. Eine freie Wahl stelle deswegen eine nicht zu vertretende Komplikation dar.

Das Wort "Privilegien" besser nicht verwenden

Der Begriff "Privilegien": Der Ethikrat hält es für falsch und verwirrend, wenn von Privilegien für Geimpfte die Rede ist. Schließlich geht es in der Regel um eine Rückkehr zu grundgesetzlich zugesicherten Rechten. Alina Buyx: "Ich würde mich freuen, wenn man diesen Begriff nicht mehr verwenden würde."

Bevorzugung des Profisports: Das Gremium lehnt es ab, dass Profisportler(innen) außerhalb der aktuell vorgesehenen Reihenfolge (Heimbewohner, Hochbetagte, medizinisches Personal, chronisch Kranke) bevorzugt geimpft werden. Das sei auch dann nicht möglich, wenn es den Betroffenen eine Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen ermögliche.

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