Nur noch 3G

Regel-Lockerungen in Fitnessstudios: Das gilt seit Donnerstag in Bayern

17.2.2022, 09:30 Uhr
Welche Regeln aktuell in Fitnessstudios gelten, lesen Sie hier.

© Britta Pedersen/dpa, NN Welche Regeln aktuell in Fitnessstudios gelten, lesen Sie hier.

"Klassisches Downsizing", so hieß es aus dem Kabinett, als am 15. Februar über Lockerungen der Corona-Regeln informiert wurde. "Downsizing", das auch für alle Sportstätten relevant ist, denn: Zum Donnerstag, den 17. Februar 2022, wurden in Bayern die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung angepasst.

In allen Fitnessstudios gilt seit dem 17. Februar 2022 die 3G-Regel: Durften bislang nur Geimpfte und Genesene mit Corona-Test bzw. Geboosterte ins Fitnessstudio (2G plus), entfällt nun die Testpflicht für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte erhalten jetzt wieder mit einem negativen Test Zutritt. Das gab die bayerische Staatsregierung auf einer Pressekonferenz am Dienstag bekannt.

An den Regeln in den Studios selbst wird sich hingegen nichts ändern. Am Gerät darf die Maske abgesetzt werden, wenn man den Mindestabstand zu anderen Haushalten einhält. Entsprechend stellen die Fitnessstudiobetreiber ihre Geräte auf.

Darüber hinaus erstellt jeder Anbieter ein Hygienekonzept, das weitere Regelungen enthalten kann. Dabei beziehen sich die Betreiber auf das Rahmenkonzept Sport der bayerischen Ministerien für Sport und Gesundheit. Dort steht beispielsweise, dass die Fitnessstudios Reinigungskonzepte für häufig berührte Oberflächen besitzen müssen. Oftmals werden die Trainierenden mit Schildern dazu aufgefordert, jedes Gerät vor und nach der Benutzung zu desinfizieren.

Monatelang galt 2G plus

Zuletzt galt seit November "2G plus" in den Fitnessstudios des Freistaats - Zutritt gab es also nur für Geimpfe und Genesene mit aktuellem negativen Test. Ähnlich überraschend wie die Einführung dieser Regel wird sie nun wieder abgeschafft. Bayern überspringt damit den Schritt "2G" und erlaubt auch Ungeimpften wieder das Training. Das ist in keinem anderen Bundesland möglich, wie das Portal Fitness-Management berichtet. Lediglich in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gilt demnach 2G in Fitnessstudios, in allen anderen Bundesländern ist dort die 2G-plus-Regel maßgeblich.

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