Regierung beschließt auch Ausnahmen

Fix: Bald drei Impfungen für vollständige Immunisierung nötig - Übergangsregel gilt

Tobi Lang

Redakteur

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18.3.2022, 13:15 Uhr
Ab Oktober werden in der Regel zwei Corona-Impfungen nicht mehr ausreichen, um als vollständig geschützt zu gelten. 

© Stephan Jansen/dpa/dpa-tmn Ab Oktober werden in der Regel zwei Corona-Impfungen nicht mehr ausreichen, um als vollständig geschützt zu gelten. 

Es hat sich angedeutet. Erst kürzlich berichtete Zeit Online, dass die Ampelkoalition plant, die Anforderungen an den vollständigen Impfschutz anzupassen. Jetzt hat der Bundestag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Damit wird der Weg für weitreichende Lockerungen im kommenden Frühling und Sommer frei. Allerdings steuert die Regierung bei der Anzahl der Impfdosen nach.

Künftig werden drei Impfungen notwendig sein, um als vollständig immunisiert zu gelten - davon wird womöglich in der Zukunft etwa der 2G-Status abhängig sein. Tatsächlich fällt mit der Anpassung des Gesetzes ein Großteil der Maßnahmen. Ob der Kurs im Herbst, dann wenn eine neue Coronawelle droht, strenger wird, ist unklar. Dann könnten Zweifach-Geimpfte etwa im Restaurant ausgesperrt werden.

Regierung beschließt einige Ausnahmen

Eine Übergangsfrist schützt Betroffene bis Oktober. Bis zum 30. September gelten auch Menschen, die erst zwei Dosen erhalten haben, als vollständig immunisiert. Und auch im Herbst soll es einige Ausnahmen geben.

Konkret sollen Genesene etwa per Antikörpertest nachweisen können, dass sie weiter gegen das Coronavirus geschützt sind - sofern sie noch keine Impfung gegen Corona erhalten haben. Weitere Ausnahmen gelten für Menschen, die sich nach der zweiten Dosis infiziert haben.