Flüchtlingskrise 2015: De Maizière erklärt Entscheidung der Regierung

30.5.2019, 05:38 Uhr
Im Herbst 2015 flohen hunderttausende Menschen aus dem Nahen Osten Richtung Europa - nicht selten zu Fuß.

© Nake Batev (dpa) Im Herbst 2015 flohen hunderttausende Menschen aus dem Nahen Osten Richtung Europa - nicht selten zu Fuß.

Der September 2015 sollte die Bundesrepublik nachhaltig verändern. Allein in jenem schicksalhaften Herbstmonat vor vier Jahren kamen mehr als 160.000 Flüchtlinge in die Bundesrepublik. Es sollte bis ins Jahr 2017 dauern, ehe sich der Zustrom Geflüchteter nach Deutschland erheblich abschwächte. In den Jahren 2015 und 2016 registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 1,2 Millionen Anträge auf Asyl.

Insgesamt erreichen am ersten Septemberwochenende 2015 über 17.500 Flüchtlinge den Münchener Hauptbahnhof. Auch in den darauffolgenden Tagen reißt der Strom verzweifelter Menschen in die Bundesrepublik nicht ab. In dieser Situation entscheidet sich die Bundesregierung für Grenzkontrollen. Unklar bleibt allerdings zunächst, ob damit eine Schließung der Grenzen inklusive der direkten Zurückweisung von Flüchtlingen gemeint sein soll. So beschreibt es Ex-Innenminister de Maizière in seinem Buch "Regieren – Innenansichten der Politik". 

Ex-Innenminister Thomas de Maizière.

Ex-Innenminister Thomas de Maizière. © Wolfgang Kumm/dpa

Am Sonntag, dem 13. September, hätten er selbst, hochrangige Mitarbeiter seines Ministeriums und die Führung der Bundespolizei diese Frage eingehend diskutiert. Merkel und Vize-Kanzler Sigmar Gabriel seien eng in die Entscheidung eingebunden worden. "Die Führung der Bundespolizei wollte alle Flüchtlinge zurückweisen, vielleicht bis auf Familien mit Kindern oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge." Bei der Bundespolizei hoffte man, dass alle anderen Staaten entlang der Balkanroute nach einer Schließung der deutschen Grenzen ihre Grenzen ebenfalls dichtmachen würden.

Zurückweisung hätte hässliche Bilder produziert

Schließlich entschied sich de Maizière dafür, die Grenzen offenzulassen. Eine Grenzöffnung gab es übrigens nie – die Grenzen waren durch das Schengen-Abkommen bereits seit 1995 offen. Der Christdemokrat schreibt, er habe "vor allem politisch" entschieden. "Eine konsequente Zurückweisung wäre (...) nur möglich gewesen unter Inkaufnahme von sehr hässlichen Bildern, wie Polizisten Flüchtlinge, darunter Frauen und Kinder, mit Schutzschilden und Gummiknüppeln am Übertreten der Grenze nach Deutschland hindern." 

Solche Szenen, argumentiert der frühere Innenminister, hätte die deutsche Öffentlichkeit nicht lange ertragen oder gar akzeptiert. Wäre die Bundesregierung dann zurückgerudert, hätte das "eine große Niederlage des Rechtsstaates" bedeutet. Außerdem wäre ein Sogeffekt die Folge gewesen, weil sich dann offenbart hätte, dass Deutschland die Politik der harten Zurückweisung an der Grenze nicht durchhält.


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Auch juristisch sei die Entscheidung wohlüberlegt gewesen. Die Juristen des Innenministeriums waren mehrheitlich der Auffassung, "dass das europäische Recht einfache Zurückweisungen nach deutschem Recht verbiete und dem deutschen Recht, sogar deutschem Verfassungsrecht vorgehe." Dieser Rechtsauffassung hat sich de Maizière, der selbst ebenfalls Jurist ist, angeschlossen.

Deutsches Recht war nicht maßgeblich 

Die große Mehrheit der Verfassungs- und Europarechtler bestätigt den Minister und seine Juristen in ihrer Interpretation der Rechtslage. Zentraler Grund ist, dass deutsches Recht im Fall der großen Flüchtlingsströme der Jahre 2015 und 2016 schlicht nicht zur Anwendung kommen durfte. Vorrang hat das EU-Recht, konkret die Dublin-Verordnung.

Dass das Recht der Mitgliedsstaaten von europäischem Recht übertrumpft wird, hat das Bundesverfassungsgericht schon in den 90er Jahren eindeutig festgestellt. Und selbst im hypothetischen Fall, dass das Grundgesetz hier maßgeblich gewesen wäre, hätte sich daraus keine Pflicht zur Zurückweisung an der Grenze ergeben, betont Jürgen Bast, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Gießen. Denkbar ist nur, dass die Zurückweisung eine legale Handlungsalternative hätte darstellen können.

Wie besprochen, musste aber die Dublin-Verordnung zur Anwendung kommen. Die sieht Zurückweisungen an der Grenze nicht vor, sagt Bast: "Der Asylsuchende darf mindestens so lange einreisen, bis geklärt ist, welcher Staat für sein Verfahren zuständig ist. Und dieser Staat muss sich mit der Übernahme des Flüchtlings einverstanden erklären." Das Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit ist nicht trivial – längst nicht immer ist der Ersteintrittsstaat in die EU zuständig.

"Es wäre rechtswidrig gewesen, die Flüchtlinge abzuweisen."

Ein renommierter Rechtswissenschaftler, der das Handeln der Bundesregierung öffentlich kritisierte, ist der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio. In einem im Februar 2016 im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung veröffentlichten Gutachten sieht er die Staatlichkeit der Bundesrepublik durch die offenen Grenzen bedroht. Einer damals beabsichtigten Klage des Freistaats gegen die Bundesregierung räumte er große Chancen ein. Europarechtler Bast bewertet das Gutachten kritisch: "Herr Di Fabio drückt sich um das Europarecht, vermutlich weil er weiß, was dabei rauskommen würde. Seine Annahme, die Existenz von Staatlichkeit hänge von Grenzkontrollen ab, halte ich für abwegig. Das ist historisch und normativ falsch."

Hätte die Bundesregierung Deutschland abgeschottet, wäre das europarechtswidrig gewesen.

Hätte die Bundesregierung Deutschland abgeschottet, wäre das europarechtswidrig gewesen. © Sandor Ujvari (dpa)

Von ihrem Vorhaben einer Klage hat die Staatsregierung dann auch rasch Abstand genommen. Gerüchte, wonach Di Fabio für das Gutachten ein sechsstelliges Honorar erhalten haben soll, dementiert dieser. Die Vergütung habe "ein ganzes Stück unter einem sechsstelligen Betrag" gelegen. Der SPD–Landtagsabgeordnete Arif Tasdelen hat als Reaktion auf die NZ-Recherchen angekündigt, an die Staatsregierung in Kürze eine offizielle Anfrage zum Honorar Di Fabios zu stellen.


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Natürlich ist es legitim, der Regierung vorzuwerfen, nicht entschlossen genug nach einer legalen Möglichkeit gesucht zu haben, weniger Menschen aufnehmen zu müssen – so es sie denn gegeben hätte. Der Vorwurf, die Bundesregierung habe gegen geltendes Recht verstoßen, trägt jedoch nicht. Jürgen Bast fasst zusammen: "Es war definitiv kein Rechtsbruch, die Flüchtlinge aufzunehmen. Es wäre jedoch ein Rechtsbruch gewesen, sie einfach zurückzuweisen. Das sagen praktisch alle Juristen, die sich mit dem Thema befassen – unabhängig davon, wo sie migrationspolitisch stehen."

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