Gesetz zum Corona-Basisschutz

Freedom Day rückt näher: Wie stark wird nächste Woche tatsächlich gelockert?

Alexander Aulila

Online-Redaktion

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11.3.2022, 06:27 Uhr
Welche Maßnahmen fallen tatsächlich und wie umfangreich fällt der Basisschutz aus? Damit beschäftigen sich unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

© Kay Nietfeld, dpa Welche Maßnahmen fallen tatsächlich und wie umfangreich fällt der Basisschutz aus? Damit beschäftigen sich unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Die Diskussionen innerhalb der Ampel-Regierung um das Ende der Corona-Maßnahmen geht weiter: Eigentlich sollte der 20. März zum Stichtag werden, an dem alle Maßnahmen fallen. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Februar beschlossen Bund und Länder eine Öffnung in drei Schritten. Als letzter Schritt sollte der 20. März stehen, als deutsches Pendant zum Freedom Day, auch wenn Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) immer betonte, diesen Begriff als "nicht angemessen" zu empfinden. Zu diesem Tag sollte - so der Plan - die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auslaufen. Gleichbedeutend mit einem Ende aller Corona-Maßnahmen.

Dass es für die Politik auch über den 20. März hinaus die Möglichkeit geben muss, in Ausnahmefällen eingreifen zu können, war zu diesem Zeitpunkt schon Konsens. Doch auch wenige Tage vor der nächsten Bund-Länder-Runde geht das Ringen um den "Basisschutz", wie er heißen soll, weiter. Der Bild-Zeitung liegt der Gesetzesentwurf vor, über den in der kommenden Woche im Bundestag abgestimmt werden soll. Wie viele Maßnahmen fallen tatsächlich - und was bleibt?

Hotspot-Regelung und viel Verantwortung für die Länder

Laut Gesetzesentwurf soll eine Maskenpflicht in gewissen Bereichen bestehen bleiben. Dazu gehören Altenheime und Krankenhäuser, weil dort vulnerable Gruppen mit dem Virus konfrontiert werden könnten, sowie der öffentliche Personennahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Zügen. Auch eine Testpflicht soll demnach unter besonderen Umständen möglich sein, auch dort, wo Menschen auf vulnerable Gruppen treffen und in Schulen, Gefängnissen und weiteren Gruppen-Unterkünften.

Weitere Maßnahmen sind dann davon abhängig, wie schlimm sich die Infektionslage regional auswirkt. Eine Hotspot-Regelung könnte bei einer "sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" dazu führen, dass auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, Abstandsgebote, und Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G oder 2G plus wieder eingeführt werden. Entscheiden müssten das dann die Bundesländer. Noch unklar ist, wann die Hotspot-Regelung greift. Der Gesetzesentwurf lässt hierbei den Schluss zu, dass diese Regelung in erster Linie für neue Corona-Varianten gedacht ist.

Dass der Basisschutz nicht zu üppig ausfällt, darauf will auch die FDP achten. Fraktionschef Christian Dürr sagte dem Boulevardblatt gegenüber: "Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Menschen und können endlich zur Normalität zurückkehren“. Zuvor hatte Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen im Handelsblatt gewarnt: "Der Zweiklang aus Basismaßnahmen und Hotspot-Regeln ist im Grundsatz richtig, aber deren Ausgestaltung ist möglicherweise nicht weitreichend genug".

Weitere Details zum Gesetz sind spätestens in der kommenden Woche zu erwarten, denn am 17. März treffen sich erneut die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Scholz. Auf dem Bund-Länder-Treffen müssen sich die Beteiligten nun auf den weiteren Kurs verständigen - der Basisschutz war bereits bei der Runde im Februar ein Streitpunkt. "Alle Länder sind sich einig, dass wir einen Basisschutz über den Frühlingsanfang hinaus brauchen, um die Öffnungen abzusichern", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), damals nach der Videokonferenz.

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