Gericht entscheidet: Schuhgeschäfte dürfen ab heute öffnen

1.4.2021, 09:27 Uhr

Nachdem ein Schweinfurter Schuhhändler gegen die Lockdown-Auflagen klagte, kippte das Bayerische Verwaltungsgericht die Schließungen für Schuhgeschäfte, wie Der Spiegel berichtet.


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Dies bedeute, dass Bayerns Schuhverkäufer bereits ab Gründonnerstag wieder Kunden in ihren Geschäften empfangen dürfen. Das Gericht begründet die Entscheidung mit der Unverzichtbarkeit von Schuhläden für die "tägliche Versorgung". Gerade für Kinder und Jugendliche seien passende Schuhe essenziell für die Fußgesundheit.

Zunächst gilt die neue Regelung nur für bayerische Schuhgeschäfte, jedoch könne der Gerichtsentscheid Schuhverkäufer in anderen Bundesländern dazu motivieren, nun auch vor Gericht zu ziehen.

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