Appell vor dem Coronagipfel

Holetschek wünscht sich Fortsetzung der "epidemischen Lage" über den 11. September hinaus

10.8.2021, 09:11 Uhr
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek ist derzeit auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz und fordert eine Fortsetzung der "epidemischen Lage" über den 11. September 2021 hinaus.

© Matthias Balk, dpa Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek ist derzeit auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz und fordert eine Fortsetzung der "epidemischen Lage" über den 11. September 2021 hinaus.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich für eine Fortsetzung der epidemischen Lage über den 11. September hinaus ausgesprochen. Das haben die Mitglieder der GMK am Montag einstimmig in einer Videokonferenz beschlossen.

Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montagabend in München: "Wir bitten den Bundestag, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus fortzuführen. Das ist notwendig, um Infektionsschutzmaßnahmen in den Ländern weiterhin umzusetzen, wenn dies geboten ist. Angesichts steigender Infektionszahlen halten wir das für wichtig, denn wir dürfen uns nicht voreilig unserer erprobten Instrumente berauben."

Die künftige Strategie in der Corona-Pandemie wird auf dem Corona-Gipfel am Dienstag, 10. August 2021, festgelegt. Nach Monaten kommt es erstmals wieder zum Treffen der Ministerpräsidenten unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Grundlage für Verordnungen – die sogenannte "epdidemische Lage" – soll auf einer Sondersitzung am 7. September verlängert werden. Ursprünglich würde diese Klausel zum 11. September auslaufen.

Priorisierung für Auffrischungsimpfung

Zudem haben die GMK-Mitglieder die Zielgruppe für den Start der Corona-Auffrischungsimpfungen präzisiert. Demnach soll es zunächst Auffrischungsimpfungen geben:

  • in Pflegeeinrichtungen,
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe und
  • weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie
  • für Menschen mit Immunschwäche oder Immunsuppression und
  • Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit sowie
  • Höchstbetagte (ab 80 Jahren).

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Das Bundesgesundheitsministerium soll schnellstmöglich die Aufklärungsbögen für Auffrischungsimpfungen anpassen, so Holetschek.

Die GMK hatte am 2. August beschlossen, die Auffrischungsimpfungen ab September zu ermöglichen. Möglich sind auch Auffrischungen für Menschen, die mit Vektorimpfstoffen von Astrazeneca oder Johnson&Johnson geimpft wurden oder nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektorimpfstoffe erhalten haben.

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