Die Folgen im Überblick

Katastrophenfall in Bayern: Was das jetzt bedeutet

11.11.2021, 09:01 Uhr
Im Katastrophenfall können unter anderem alle Einsatzkräfte schnell mobilisiert werden. 

© Martin Dziadek via www.imago-images.de, imago images/Die Videomanufaktur Im Katastrophenfall können unter anderem alle Einsatzkräfte schnell mobilisiert werden. 

Die nach wie vor nicht überwundene Corona-Pandemie veranlasst die bayerische Staatsregierung dazu, nun zum dritten Mal den Katastrophenfall auszurufen. Doch was bedeutet das überhaupt?

Wann greift der Katastrophenfall - und was bedeutet er?

Laut Bayerischem Katastrophenschutzgesetz ist eine Katastrophe "ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken."

In Bayern tritt dafür die sogenannte Führungsgruppe Katastrophenschutz im Innenministerium zusammen. Im Bedarfsfall kann eine solche Führungsgruppe auch in jedem Regierungsbezirk sowie jedem Landkreis beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt gebildet werden.

Der Katastrophenfall erleichtert hauptsächlich organisatorische Aufgaben. So können etwa die 470.000 Einsatzkräfte von Feuerwehren, Rettungsdiensten oder Technischem Hilfswerk, die es laut Innenministerium in Bayern gibt, deutlich einfacher mobilisiert werden. Das Katastrophenschutzgesetz regelt außerdem, wie den ehrenamtlichen Helfern oder ihren Arbeitgebern Gehaltsausfälle erstattet werden.

Im Katastrophenfall können Grundrechte eingeschränkt werden

Das Ausrufen des Katastrophenfalls "hilft ganz praktisch, die Krankenhaus-Situation bayernweit besser zu steuern", begründete Markus Söder im vergangenen Jahr den ersten Katastrophenfall der Corona-Pandemie. Außerdem würden "finanzielle Fragen für die Kommunen besser geregelt".

Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls kann die Regierung im Extremfall aber auch Grundrechte einschränken. Laut Artikel 19 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes können das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.

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