Kinderehen in Deutschland: Hauptherkunftsland ist Bulgarien

11.12.2019, 10:10 Uhr
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen trat am 22. Juli 2017 in Kraft. Es hält fest, dass die "Ehefähigkeit" erst ab dem 18. Lebensjahr besteht.

© Shamshahrin Shamsudin/dpa Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen trat am 22. Juli 2017 in Kraft. Es hält fest, dass die "Ehefähigkeit" erst ab dem 18. Lebensjahr besteht.

25 verheiratete Minderjährige stammten aus Syrien, 15 aus Rumänien und 11 aus Griechenland. Die Betroffenen sind vor allem Mädchen.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen trat am 22. Juli 2017 in Kraft. Es hält fest, dass die "Ehefähigkeit" erst ab dem 18. Lebensjahr besteht. Von der Aufhebung einer nach ausländischem Recht geschlossenen Ehe von 16- oder 17-Jährigen kann jedoch abgesehen werden, wenn dies für das Mädchen oder den Jungen eine schwere Härte darstellen würde.

Zehn Ehen aufgehoben

Darüber, wie viele in Deutschland registrierte Kinderehen gerichtlich überprüft und gegebenenfalls aufgehoben wurden, liegen der Regierung nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Terre des Femmes hatte im Sommer berichtet, von deutschen Behörden seien 97 Anträge auf Eheaufhebung gestellt worden. Zehn Ehen seien aufgehoben worden.

Die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen lag 2016 bei rund 1400. Erfasst wird im Ausländerzentralregister allerdings nur, wer verheiratet und aktuell noch minderjährig ist, nicht wer - vielleicht schon vor vielen Jahren - als Kind oder Jugendlicher verheiratet worden war. Eine Registrierung als "verheiratet" ist bei Menschen, die 15 Jahre alt oder noch jünger sind, nicht möglich.

"Der gesetzliche Auftrag lautet, Kinderehen in Deutschland zu bekämpfen. In der Realität werden sie aber einfach für unwirksam erklärt und statistisch nicht erfasst", kritisierte der AfD-Abgeordnete René Springer. Das Problem werde - zum Schaden der betroffenen Kinder - schlichtweg ignoriert.

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