Proteste in Neumarkt und Ansbach

Kommentar der NN: Verstöße bei Corona-Demos müssen geahndet werden!

5.12.2021, 15:41 Uhr
Demonstrationen müssen möglich sein, selbstverständlich. Aber: Wer daran teilnimmt, muss sich an die Auflagen halten.

© Wolfgang Fellner, NNZ Demonstrationen müssen möglich sein, selbstverständlich. Aber: Wer daran teilnimmt, muss sich an die Auflagen halten.

Nun war also auch unsere Region betroffen, mit Protesten in Neumarkt und Ansbach, die größer ausfielen als erwartet. Bei Impf-Gegnern kocht die Wut hoch angesichts der neuen, in der Tat rigiden Vorschriften, mit denen die Politik den Druck auf sie erhöht.

Demonstrationen müssen möglich sein, selbstverständlich. Aber: Wer daran teilnimmt, muss sich an die Auflagen halten, die gelten. Verstöße gegen die Maskenpflicht und Abstandsregeln sind bei diesen Protesten jedoch die Regel. Das aber ist nicht hinnehmbar in Zeiten einer gefährlichen Pandemie.

Noch weniger hinnehmbar sind Aufmärsche wie jener vors Privathaus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping. Geballter Hass direkt gegen eine Person: Solche Einschüchterungsversuche sind zu unterbinden.

Zudem sind fast immer Rechtsextreme dabei, die - wie in Neumarkt - mit Blick auf die Corona-Maßnahmen vom "Holocaust 2.0" schwadronieren, eine infame Geschichtsklitterung. Sie werfen der Politik vor, sie betreibe eine Corona-Diktatur.

Manche Marschierer hätten so eine Diktatur gern. Gegen solche Feinde des Rechtsstaats muss dieser sich wehren.

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