Kommentar: Manche Polizisten brauchen Grundrechtsnachhilfe

23.8.2018, 14:35 Uhr
"Pegida"-Demo in Dresden im Jahr 2016.

© Oliver Killig/dpa "Pegida"-Demo in Dresden im Jahr 2016.

Ein Kamerateam filmt am Rande einer "Pegida"-Demo in Dresden aus der Distanz einige vorbeilaufende Personen. Als sie schon vorbei sind, dreht sich ein Mann mit Sonnenbrille und Hut in Deutschlandfarben um und skandiert: "Lügenpresse! Lügenpresse!"

Dann geht er auf die mehrere Meter entfernt stehenden Journalisten zu. Mehrmals fordert er: "Hören Sie auf, mich zu filmen!" Der Reporter antwortet: "Gehen Sie doch weiter." Daraufhin der Entrüstete: "Sie halten die Kamera direkt auf mich zu. Sie begehen eine Straftat!" Das wiederholt er mehrfach, bevor er die Journalisten "offiziell" auffordert, mit zu den am Straßenrand wartenden Polizisten zu kommen: "Wir klären das jetzt polizeilich."

Das alles ist in einem Video zu sehen, das einer der Journalisten, der für die ZDF-Sendung "Frontal 21" von der "Pegida"-Veranstaltung berichtete, auf seiner Facebook-Seite geteilt hat. Über eine Million Mal wurde es bereits abgerufen.

Nun hat sich also herausgestellt, dass der Mann, der die Journalisten mehr oder weniger an die Polizei übergab, die dann auch eine polizeiliche Maßnahme einleitete und die Reporter nach deren Angabe eine Dreiviertelstunde lang festhielt, für das Landeskriminalamt Sachsen arbeitet. Beamter ist er nicht, außerdem hat er gerade Urlaub. Wie es mit ihm weitergeht, soll nach seiner Rückkehr besprochen werden. "Selbstverständlich gilt für jeden Bürger in unserem Land das Recht auf freie Meinungsäußerung", sagte der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU), fügte aber hinzu: "Allerdings erwarte ich von allen Bediensteten meines Ressorts jederzeit, auch wenn sie sich privat in der Öffentlichkeit aufhalten und äußern, ein korrektes Auftreten."

Beide Aussagen kann man unterschreiben. Dennoch ist es merkwürdig, dass ein LKA-Mann - ungeachtet seiner politischen Überzeugungen - nicht weiß, dass Journalisten im Rahmen der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit selbstverständlich von einer Demonstration berichten und dort auch filmen dürfen. Sein Vorwurf, er werde frontal gefilmt, greift - so sieht es im Video aus - eigentlich erst, nachdem er auf die Kamera zugeht und die Reporter einer Straftat bezichtigt.

Ministerpräsident verteidigt Polizisten

Noch viel merkwürdiger ist, wie Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zwei Tage nach der "Pegida"-Demo in seiner Hauptstadt auf Twitter kommentiert: "Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten, sind Polizisten." Ist es also seriös, dass die Beamten, nur auf Aufforderung eines Demoteilnehmers, Journalisten bei der Arbeit behindern? Im Video ist auch zu sehen: Als der ZDF-Reporter die Polizisten fragt, warum nun eine polizeiliche Maßnahme stattfinde und wodurch sie sich verdächtig gemacht hätten, antwortet der Beamte: "Nichts."

Sicherlich: Das Video allein reicht für eine vollständige Beurteilung der Situation nicht aus. Für die Aufklärung müssen nun die sächsischen Behörden sorgen. Und Ministerpräsident Kretschmer sollte sich - bei allem Verständnis dafür, dass er glaubt, sich schützend vor seine Beamten stellen zu müssen - fragen, ob sein Tweet kurz nach dem Ereignis dafür der richtige Weg war. Auch eine Entschuldigung bei den Reportern wäre angebracht.

Braucht Polizei Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit?

Der ganze Vorfall erinnert ungut an ähnliche Irritationen zwischen Staatsmacht und Presse in der jüngeren Vergangenheit. Erst vergangenes Jahr verweigerte die Polizei mehreren Journalisten trotz Akkreditierung den Zutritt zum G20-Gipfel in Hamburg. Über die Gründe rätseln die Betroffenen teils noch heute. In Sachsen-Anhalt wurden im Juni zwei Journalisten, die von einem Treffen vom Rechtsaußen-Flügen der AfD berichten wollten, tätlich angegriffen. Die Polizisten vor Ort hätten die Reporter nicht geschützt, kritisierte die Journalisten-Gewerkschaft dju.

Klar muss sein: Die Polizei hat angemeldete Versammlungen zu schützen, sie muss aber auch einschreiten, wenn die Presse bei ihrer Arbeit behindert wird. Beides ergibt sich aus dem Grundgesetz. Die Länder müssen sich Gedanken machen, ob das in der Polizistenausbildung - und in Fortbildungen bereits erfahrener Beamter - oft genug auf dem Lehrplan steht.

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