Kommentar zum Kinderwunsch: Zwei Mütter? Na klar!

28.2.2021, 06:00 Uhr
Lesbische Paare haben beim eigenen Kind in Deutschland bislang nicht die gleichen Rechte wie ein heterosexuelles Paar. 

© dpa Lesbische Paare haben beim eigenen Kind in Deutschland bislang nicht die gleichen Rechte wie ein heterosexuelles Paar. 

Mutter, Vater, Kind, fertig ist für den deutschen Staat die perfekte Familie. Die Realität ist oft eine andere. Das muss auch der Gesetzgeber endlich einsehen und sein Abstammungsgesetz ändern – denn das ist diskriminierend.

Keine Frage: Für gleichgeschlechtliche Paare hat sich in den vergangenen Jahren etwas getan. Seit 2017 dürfen sie endlich heiraten – und auch ein fremdes Kind adoptieren. Doch bei eigenen Kindern ist plötzlich Schluss mit der Gleichstellung: Bekommt ein lesbisches Paar ein Kind, muss die Mit-Mutter stattdessen ein langwieriges Stiefkind-Adoptionsverfahren durchlaufen. Ein Vater braucht das nicht.


Zwei Mütter als Eltern? Vom Staat nicht gewollt


Zumal es hier nicht um ein Stief-, sondern ein Wunschkind geht. Dennoch muss sich Frau vor dem Staat blank machen, um legal Mutter zu sein. Und das in einer Zeit, in der das Kind im Vordergrund stehen sollte.

Dass das unfair ist, haben auch Teile der Regierung längst eingesehen. Gesetzesentwürfe verliefen dennoch im Sand. Die Gleichberechtigung scheitert damit an der konservativen Engstirnigkeit einiger, die am Status Quo nichts ändern wollen. Die Leidtragenden sind Mütter wie Kinder.

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