Gerüchte
Können Kriminelle ganz einfach die Briefwahl manipulieren? Das Wahlamt Nürnberg klärt auf
28.01.2025, 05:00 Uhr
Am 23. Februar 2025 ist die Bundestagswahl. Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser können alle Wahlberechtigten am Wahltag in ein Wahllokal gehen und ihre Stimme abgeben.
Wer möchte, kann jedoch schon vor dem Wahltag per Briefwahl wählen. Dafür muss man einen Wahlschein beantragen. Das geht persönlich, per Post, Fax oder E-Mail und bei vielen Gemeinden auch online. Außerdem können Briefwahlunterlagen beantragt werden, sobald der Wahltermin bekannt ist und damit schon bevor die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt.
Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden lediglich der Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Genau das führt bei einigen Menschen zu Misstrauen. So erreichten uns die folgenden Fragen per Mail:
"Wenn nur so wenige Daten ausreichen, könnten dann Betrüger nicht ganz einfach die Wahl manipulieren? Sie könnten fremde Personendaten verwenden und den Wahlschein jedoch an die eigene Adresse schicken lassen - und so für Fremde wählen. Es ist schließlich nicht schwer, diese Daten über andere Menschen herauszufinden."
Um für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir beim Wahlamt Nürnberg nachgefragt. Die beruhigende Antwort: Nein, es ist nicht möglich. Das System erkenne, wenn der Name nicht zur angegebenen Adresse passt.
Jetzt ist es für zum Beispiel Urlauber doch möglich, eine alternative Adresse anzugeben, an die der Wahlschein gesendet werden soll. Folglich könnten Betrüger doch rein theoretisch die Daten einer anderen Person klauen und sich die Briefwahlunterlagen an die eigene Adresse schicken lassen.
Auch da widerspricht ein Sprecher des Wahlamtes Nürnberg. Denn der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden in so einem Fall nicht einfach an die alternative Adresse (zum Beispiel der Urlaubsort) geschickt, sondern es wird auch ein Brief an den Hauptwohnort der angegebenen Person geschickt. Sollte man also Opfer eines solchen Betruges geworden sein, erfährt man durch diese Praxis automatisch davon. In dem Brief wird man nämlich darüber informiert, dass der Wahlschein an eine alternative Adresse geschickt wird. In der Folge können Betroffene sofort melden, dass dieser Wunsch nicht von ihnen ausgegangen ist. Daraufhin wird der versendete Wahlschein ungültig gemacht und der Betroffene kann ganz normal wieder sein Wahlrecht in Anspruch nehmen.
Laut dem Wahlamt Nürnberg besteht keine Gefahr, dass jemand Fremdes für andere Personen wählt und so die Bundestagswahl manipuliert.
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