Kontakte, Handel und Tests: Das ist der neue Lockdown-Plan für Deutschland

4.3.2021, 00:06 Uhr
Nach monatelangem Corona-Lockdown haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel schon ab kommender Woche weitere Öffnungsschritte beschlossen, teils regional abgestuft und abhängig von den jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzen. Grundsätzlich wird der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten bis 28. März verlängert.
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Lockdown soll verlängert werden

Nach monatelangem Corona-Lockdown haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel schon ab kommender Woche weitere Öffnungsschritte beschlossen, teils regional abgestuft und abhängig von den jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzen. Grundsätzlich wird der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten bis 28. März verlängert. © Felix Zahn/photothek.net via www.imago-images.de, imago images/photothek

Die Kontaktbeschränkungen sollen aber gelockert werden: Ab Montag sind bundesweit wieder Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt - plus deren Kinder bis 14. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner als 35 sollen sich sogar drei Haushalte mit bis zu zehn Personen treffen dürfen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft - dann dürften sich erneut nur zwei Menschen treffen.
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Kontaktbeschränkungen sollen gelockert werden

Die Kontaktbeschränkungen sollen aber gelockert werden: Ab Montag sind bundesweit wieder Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt - plus deren Kinder bis 14. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner als 35 sollen sich sogar drei Haushalte mit bis zu zehn Personen treffen dürfen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft - dann dürften sich erneut nur zwei Menschen treffen. © Uwe Anspach, dpa

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden und damit ab 8. März wieder öffnen dürfen. Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte und eine begrenzte Zahl an Kunden pro 20 Quadratmetern. Dasselbe gilt für Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-und Flugschulen. In einzelnen Bundesländern wie etwa Bayern sind diese Betriebe schon wieder geöffnet, nun sollen die Lockerungen bundesweit vereinheitlicht werden.
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Öffnung von bestimmten Geschäften

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden und damit ab 8. März wieder öffnen dürfen. Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte und eine begrenzte Zahl an Kunden pro 20 Quadratmetern. Dasselbe gilt für Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-und Flugschulen. In einzelnen Bundesländern wie etwa Bayern sind diese Betriebe schon wieder geöffnet, nun sollen die Lockerungen bundesweit vereinheitlicht werden. © Bernd Böhner, NN

Auch für den restlichen Einzelhandel gibt es eine Perspektive: Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen Geschäfte wieder öffnen - allerdings nur mit einer beschränkten Anzahl von Kunden pro Quadratmeter.
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Einzelhandel darf unter Einschränkungen öffnen

Auch für den restlichen Einzelhandel gibt es eine Perspektive: Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen Geschäfte wieder öffnen - allerdings nur mit einer beschränkten Anzahl von Kunden pro Quadratmeter. © via www.imago-images.de, NNZ

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 kann man in Geschäften im sogenannten "Click and Meet"-Verfahren wieder einkaufen. Dabei darf man das Geschäft nur betreten, wenn man vorab telefonisch oder online einen Termin gebucht hat.
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Ab Inzidenz von unter 100: "Click and Meet" für Einzelhandel

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 kann man in Geschäften im sogenannten "Click and Meet"-Verfahren wieder einkaufen. Dabei darf man das Geschäft nur betreten, wenn man vorab telefonisch oder online einen Termin gebucht hat. © Bernd von Jutrczenka

Es soll deutlich mehr getestet werden: Jeder Bürger soll einmal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen Schnelltest bekommen. Durchgeführt werden sollen sie in entsprechenden Testzentren.   
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Kostenlose Schnelltests

Es soll deutlich mehr getestet werden: Jeder Bürger soll einmal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen Schnelltest bekommen. Durchgeführt werden sollen sie in entsprechenden Testzentren.   © Eduard Weigert, NNZ

Auch die Öffnung der Schulen wird Schnelltests flankiert: Personal in Schulen und Kitas "sowie alle Schülerinnen und Schüler" soll mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Präsenzwoche angeboten werden. 
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Schnelltests für Kindergärten und Schulen

Auch die Öffnung der Schulen wird Schnelltests flankiert: Personal in Schulen und Kitas "sowie alle Schülerinnen und Schüler" soll mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Präsenzwoche angeboten werden.  © Will Lester via www.imago-images.de, imago images/ZUMA Wire

Die Homeoffice-Pflicht wird bis 30. April verlängert.
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Homeoffice-Pflicht verlängert

Die Homeoffice-Pflicht wird bis 30. April verlängert. © Fabian Strauch, dpa

Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen Antigen-Schnelltests angeboten werden, um auch in Unternehmen schnell testen zu können.
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Schnelltests in Unternehmen

Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen Antigen-Schnelltests angeboten werden, um auch in Unternehmen schnell testen zu können. © Zacharie Scheurer, dpa

In Regionen, in denen lediglich die 100er-Marke unterschritten wird, könnten laut dem neuen Entwurf dann auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung geöffnet werden. Sinkt die Inzidenz unter 50, fällt die Terminpflicht weg.
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Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten

In Regionen, in denen lediglich die 100er-Marke unterschritten wird, könnten laut dem neuen Entwurf dann auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung geöffnet werden. Sinkt die Inzidenz unter 50, fällt die Terminpflicht weg. © Hagen Gerullis, NN

Für Sportreibende gibt es gute Aussichten: Liegt die Inzidenz unter 100, ist Individualsport im Freien ab Montag mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Fällt der Wert unter 50, dürfen im Freien sogar bis zu zehn Menschen gemeinsam trainieren - allerdings nur in kontaktfreien Sportarten. Bleibt er 14 Tage lang stabil bei unter 50 Neuinfektionen, ist auch kontaktfreier Sport im Innenbereich erlaubt.
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Lockerungen im Sportbereich

Für Sportreibende gibt es gute Aussichten: Liegt die Inzidenz unter 100, ist Individualsport im Freien ab Montag mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Fällt der Wert unter 50, dürfen im Freien sogar bis zu zehn Menschen gemeinsam trainieren - allerdings nur in kontaktfreien Sportarten. Bleibt er 14 Tage lang stabil bei unter 50 Neuinfektionen, ist auch kontaktfreier Sport im Innenbereich erlaubt. © Sportfoto Zink / WoZi

Bleibt die Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, darf die Außengastronomie unter strengen Auflagen wieder öffnen. Der früheste mögliche Termin dafür wäre demzufolge der 22. März.
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Gastronomie-Lockerungen erst bei stabiler Inzidenz unter 50

Bleibt die Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, darf die Außengastronomie unter strengen Auflagen wieder öffnen. Der früheste mögliche Termin dafür wäre demzufolge der 22. März. © Chris Emil Janssen via www.imago-images.de, imago images/Chris Emil Janßen

Auch er Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos soll bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 wieder möglich sein. Auch Fitnessstudios dürften dann öffnen. 
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Theater, Opernhäuser und Fitnessstudios

Auch er Besuch von TheaternKonzert- und Opernhäusern sowie Kinos soll bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 wieder möglich sein. Auch Fitnessstudios dürften dann öffnen.  © HALLDOR KOLBEINS

Ein fünfter Öffnungsschritt ist vorgesehen, wenn weitere zwei Wochen nach den vorhergehenden Lockerungen die Inzidenz stabil unter 50 bleibt. Dann können Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich möglich sein, ebenso Kontaktsport in Innenräumen.
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Fünfter Öffnungsschritt bei Inzidenzen unter 35

Ein fünfter Öffnungsschritt ist vorgesehen, wenn weitere zwei Wochen nach den vorhergehenden Lockerungen die Inzidenz stabil unter 50 bleibt. Dann können Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich möglich sein, ebenso Kontaktsport in Innenräumen. © Christian Ohde via www.imago-images.de, imago images/Christian Ohde

Über weitere Lockerungen etwa für Innenbereiche von Restaurants, für Veranstaltungen, Reisen und die Hotellerie soll erst bei der nächsten Bund-Länder-Runde beraten werden. Als Termin ist der 22. März vorgesehen.
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Hotelöffnungen noch nicht verhandelt

Über weitere Lockerungen etwa für Innenbereiche von Restaurants, für Veranstaltungen, Reisen und die Hotellerie soll erst bei der nächsten Bund-Länder-Runde beraten werden. Als Termin ist der 22. März vorgesehen. © Oliver Berg, dpa

Die neuen, gelockerten Kontaktbeschränkungen gelten auch über die Osterfeiertage. Es dürfen sich also fünf Menschen plus Kinder und Jugendliche unter 14 aus zwei Haushalten treffen, wenn die Inzidenz regional unter 35 liegt, dürfen es bis zu zehn Personen sein. 
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Keine weiteren Lockerungen zu Ostern

Die neuen, gelockerten Kontaktbeschränkungen gelten auch über die Osterfeiertage. Es dürfen sich also fünf Menschen plus Kinder und Jugendliche unter 14 aus zwei Haushalten treffen, wenn die Inzidenz regional unter 35 liegt, dürfen es bis zu zehn Personen sein.  © Sabine Gudath via www.imago-images.de, imago images/Sabine Gudath

Spätestens ab Anfang April soll nicht nur in Impfzentren, sondern auch in Arztpraxen geimpft werden. Das soll für mehr Flexibilität bei der Durchführung der Impfungen sorgen.
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Corona-Impfungen in Arztpraxen spätestens ab April

Spätestens ab Anfang April soll nicht nur in Impfzentren, sondern auch in Arztpraxen geimpft werden. Das soll für mehr Flexibilität bei der Durchführung der Impfungen sorgen. © Monika Skolimowska

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