Nach Sylt

Lambrechts Sohn fliegt im Bundeswehr-Heli in den Urlaub: Ministerium weist Kritik zurück

10.5.2022, 11:00 Uhr
Das Ministerium hat die Kritik an der Mitreise des Sohnes von Christine Lambrecht zurückgewiesen.

© IMAGO/Chris Emil Janssen Das Ministerium hat die Kritik an der Mitreise des Sohnes von Christine Lambrecht zurückgewiesen.

Das Verteidigungsministerium (BMVg) hat Kritik an einer Mitreise des Sohns von Ressortchefin Christine Lambrecht (SPD) aus Berlin nach Norddeutschland zurückgewiesen. Die Ministerin habe den Mitflug in einem Regierungshubschrauber beantragt und "die Kosten gemäß der Richtlinie zu 100 Prozent übernommen", sagte ein Sprecher am Montag in Berlin. Der Flug sei am 13. April vom Dienstsitz in Berlin aus gestartet und habe zu einem Truppenbesuch nach Ladelund in Schleswig-Holstein geführt.

Lambrecht sei als Verteidigungsministerin anforderungsberechtigt für Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft, wenn die Reise in Ausübung einer amtlichen Tätigkeit durchgeführt werde, und bestimme die sie begleitenden Personen, "die je nach Bundesinteresse unterschiedliche Kostensätze zu tragen haben", sagte der Sprecher. Und: "Mitflug und Kostenerstattung fanden demnach in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg statt."

Der "Business Insider" hatte berichtet, Lambrechts 21-jähriger Sohn sei in einem Regierungshubschrauber zu einem Osterurlaub mit seiner Mutter geflogen. Die Ministerin sei nach dem Truppenbesuch gemeinsam mit Personenschützern des Bundeskriminalamtes nach Sylt gefahren. Dem Bericht zufolge gab es bereits andere Mitreisen des Sohns.

Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), sagte am Montag im Fernsehsender Welt, sie könne das noch nicht kommentieren, es sei aber ein ungewöhnlicher Vorgang. Strack-Zimmermann: "Ich kann nicht beurteilen, was das für ein Flug war, ob die Ministerin sowieso unterwegs war. Das Ganze ist nicht wirklich korrekt, das wissen wir alle." Sie gehe davon aus, dass die Ministerin den Fall erklären könne.

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