Ländervergleich: So sind Organspenden in Europa geregelt

15.1.2020, 20:20 Uhr
Eine Transportbox für menschliche Organe. Zwischen den EU-Staaten unterscheidet sich die Gesetzeslage teils erheblich.

© e-arc-tmp_20150508-094850-005.jpg, NN Eine Transportbox für menschliche Organe. Zwischen den EU-Staaten unterscheidet sich die Gesetzeslage teils erheblich.

Organ- und Gewebespenden sind in den europäischen Ländern unterschiedlich geregelt. Während hierzulande derzeit die Entscheidungsregelung gilt, haben andere Staaten abweichende gesetzliche Vorgaben erlassen, wie und unter welchen Bedingungen Organe oder Gewebe einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen. Das ist nicht unwichtig, denn die jeweiligen Landesregelungen gelten auch für Urlauber. "Deshalb ist es ratsam, sich vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltende Regelung zu informieren", betont die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

In fast allen Ländern gilt entweder die (erweiterte) Zustimmungsregelung, die Entscheidungsregelung oder die Widerspruchsregelung, über deren mögliche Einführung in Deutschland am Donnerstag der Bundestag zu entscheiden hat. Erweiterte Zustimmungsregelung: Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Falls keine Dokumentation der Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinne der verstorbenen Person zu entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Irland, Island, Litauen, in den Niederlanden (ab Mitte des Jahres Widerspruchslösung), Rumänien, der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Entscheidungsregelung: Sie stellt eine Abwandlung der erweiterten Zustimmungslösung dar und umfasst die Pflicht zu regelmäßiger Information der Bürgerinnen und Bürger.

Einspruchsrecht für Angehörige

Die Kassen müssen demnach in bestimmten Zeiträumen mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgen, damit jeder für sich eine Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende treffen kann. Diese Regelung gibt es jedoch nur in Deutschland. Widerspruchsregelung: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem staatlich geführten Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden.

Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. Diese Form der Widerspruchsregelung gibt es in Belgien, Luxemburg, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Dagegen können in Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Norwegen, Russland, Schweden und der Türkei Hinterbliebene gegen die Organentnahme stimmen, weil hier die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft ist.

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