Viele Maßnahmen entfallen

Maskenpflicht, Tests, 2G/3G-Zugang: Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag

29.3.2022, 14:35 Uhr
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte.
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte. © Claudia Lehner, NN

Von Sonntag, 3. April, an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. 
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2G/3G-Zugangsregeln entfallen

Von Sonntag, 3. April, an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag, 3. April, an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlings- bzw. Obdachlosenunterkünften und ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen". Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art und auch in sämtlichen Schulen. Allerdings könnten Supermärkte über das Hausrecht weiterhin das Tragen einer Maske vorschreiben.
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FFP2-Maskenpflicht bleibt teilweise bestehen

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag, 3. April, an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlings- bzw. Obdachlosenunterkünften und ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen". Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art und auch in sämtlichen Schulen. Allerdings könnten Supermärkte über das Hausrecht weiterhin das Tragen einer Maske vorschreiben. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, wie Kliniken, Alten- und Pflegeheimen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Besucher müssen außerdem tagesaktuelle Tests vorweisen. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen weiterhin zwei Tests pro Woche nachweisen können. Wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie sich täglich testen lassen.
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Corona-Regeln in Pflegeeinrichtungen

In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, wie Kliniken, Alten- und Pflegeheimen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Besucher müssen außerdem tagesaktuelle Tests vorweisen. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen weiterhin zwei Tests pro Woche nachweisen können. Wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie sich täglich testen lassen. © Bernd Weißbrod, NN

Auch in Schulen und Kitas wird weiter getestet, zunächst bis Ostern - wie es danach weitergeht, soll erst später entschieden werden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe gilt weiterhin ein erhöhtes Testregime. Zudem entfällt in sämtlichen Schulen die Maskenpflicht.
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Angepasste Corona-Regeln in Schulen

Auch in Schulen und Kitas wird weiter getestet, zunächst bis Ostern - wie es danach weitergeht, soll erst später entschieden werden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe gilt weiterhin ein erhöhtes Testregime. Zudem entfällt in sämtlichen Schulen die Maskenpflicht. © Christoph Soeder/dpa

Da es keine Vorgaben der bayerischen Regierung mehr gibt, liegt die Entscheidung, ob bei der Arbeit 3G oder eine Maskenpflicht gilt, ab dem 3. April komplett beim Arbeitgeber.
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Corona-Regeln in der Arbeit

Da es keine Vorgaben der bayerischen Regierung mehr gibt, liegt die Entscheidung, ob bei der Arbeit 3G oder eine Maskenpflicht gilt, ab dem 3. April komplett beim Arbeitgeber. © Birgit Heidingsfelder, NNZ

Die Bayerische Staatsregierung hatte zuvor beschlossen, die am 2. April auslaufenden pandemiebedingten Beschränkungen im Sport nicht mehr zu verlängern. Ab diesem Sonntag entfallen somit die 2G- beziehungsweise 3G-Zugangsregeln bei Fußballspielen sowie die Maskenpflicht für Zuschauer.
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Corona-Regeln bei großen Veranstaltungen

Die Bayerische Staatsregierung hatte zuvor beschlossen, die am 2. April auslaufenden pandemiebedingten Beschränkungen im Sport nicht mehr zu verlängern. Ab diesem Sonntag entfallen somit die 2G- beziehungsweise 3G-Zugangsregeln bei Fußballspielen sowie die Maskenpflicht für Zuschauer. © Matthias Balk/dpa/Archivbild

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) appelliert an die Balance aus Vorsicht und Normalität. "Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen", sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen.
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Keine Pflicht, aber Empfehlung

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) appelliert an die Balance aus Vorsicht und Normalität. "Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen", sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen. © Robert Michael/dpa, NN

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