Freistaat lockert

Neue Quarantäne-Regeln in Bayern: Was Sie jetzt wissen sollten

19.4.2022, 11:41 Uhr
Im Freistaat müssen sich Corona-Infizierte ab sofort deutlich kürzer in Quarantäne begeben.

© Sebastian Gollnow/dpa, NNZ Im Freistaat müssen sich Corona-Infizierte ab sofort deutlich kürzer in Quarantäne begeben.

Seit dem 13. April müssen Corona-Erkrankte nach ihrem positiven Testergebnis nur noch fünf Tage in Quarantäne.

Die Frist beginnt dabei erst am Tag nach dem positiven Testnachweis. Tag Eins der Isolation ist also der erste Tag nach der Abstrichnahme für den Antigen- oder Nukleinsäuretest. Wenn nach Ablauf der Zeit seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr auftreten, gilt die Isolation als beendet. Ein weiterer Test ist nicht notwendig. Treten an Tag fünf noch Symptome auf, verlängert sich die Isolationspflicht – endet aber nach spätestens zehn Tagen.

Enge Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne. Allerdings wird empfohlen, eigenverantwortlich Kontakte zu reduzieren und wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten. Betroffene Personen sollten sich außerdem freiwillig selbst testen. Für Kontaktpersonen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beschäftigt sind, wird ein Test vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf nach dem Kontakt empfohlen.

Die aktuellen Regeln gelten vorerst bis zum 30. Juni dieses Jahres.

Der Artikel wurde am 19.04.2022 um 11.41 Uhr aktualisiert.

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