GEG ab 2024

Neues Gesetz? Ihr Alter könnte darüber entscheiden, welche Heizung Sie nutzen dürfen

Saskia Muhs

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8.5.2023, 06:00 Uhr
Eine Altersgruppe profitiert besonders von dem neuen Gesetz (Symbolbild).

© dpa / Jens Büttner, NN Eine Altersgruppe profitiert besonders von dem neuen Gesetz (Symbolbild).

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 in Kraft und wurde bereits zum zweiten Mal überarbeitet. Die neueste GEG-Fassung, wurde am 19. April vom Bundeskabinett beschlossen. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat fehlen derzeit noch. Ziel der Novelle ist, die Co2-Emissionen durch die schrittweise Erneuerung von Heizungsanlagen in den deutschen Haushalten drastisch zu senken. Die Kernpunkte der Neuregelung sehen vor, dass:

  • ab 2024 der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen verboten werden soll
  • neue Heizungen dann mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen
  • bestehende Heizungen aber weiter genutzt und repariert werden dürfen
  • man während einer Übergangsfrist von 3 Jahren auch weniger klimafreundliche Heizungen weiter nutzen darf, wenn die Heizung kaputt gegangen ist
  • Für Über-80-Jährige die Frist entfallen soll, damit diese im Zweifel weniger Kosten tragen müssen. Sie dürfen die eingesetzte Heizungstechnik auch in Zukunft frei wählen

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist der Gesetzesvorschlag zudem technologieoffen. Das heißt konkret: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien in neu verbauten Heizungen zu erfüllen, könnten die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung finden, um die Anforderung rechnerisch nachzuweisen oder auf eine der verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Optionen frei wählen: Zum Beispiel den Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel), Solarthermie. Außerdem gibt es die Möglichkeit von sogenannten "H2-Ready"-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.

Zudem sieht das neue GEG Härtefallregelungen vor. Dabei werden Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Hierfür wird berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen für eine neue Heizungsanlage in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen.

Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren soll es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften geben.

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