Entlastung

"Noch in diesem Winter": 200 Euro für Studenten - Das müssen Sie wissen

19.1.2023, 10:26 Uhr
Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bei einer Pressekonferenz in Berlin. (Archivbild)

© Bernd von Jutrczenka/dpa Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bei einer Pressekonferenz in Berlin. (Archivbild)

Im Gespräch mit Redaktionsnetzwerk Deutschland gibt Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Auskunft über das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung zum Thema Bildung und Finanzierung. Auch über die versprochene Energiepauschale für Studierende von 200 Euro wurde gesprochen.

Auf die Frage, wann die Einmalzahlung zu erwarten ist, konnte die Bildungsministerin keine konkrete Antwort geben. Sie versichert aber, dass die Auszahlung "noch in diesem Winter" erfolgen soll. Weiter heißt es: "Ich kann gut verstehen, dass die Studierenden ungeduldig auf das Geld warten. Und ich kann Ihnen sagen, jeder Tag früher wäre besser. Wir haben jetzt alles so weit aufgesetzt, dass wir in die konkrete Umsetzung vor allem der Plattform gehen können und planen, das zeitnah abzuschließen."

Gegenüber dem BR sagte der Vorstandsvorsitzende des Studentenwerks, Matthias Anbuhl, hierzu, dass der Winter am 20. März ende. Wenn die Zusage der Bundesregierung stimme, dann müsste es im Februar oder März losgehen. Es gebe aber noch nicht mal ein Online-Tool. Also sei der Zeitplan sehr sportlich.

Wer bekommt 200 Euro Einmalzahlung?

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können künftig die Einmalzahlung mittels Onlineplattform beantragen. Sowohl ausländische Studierende mit deutschem Wohnsitz als auch Person mit Dualstudium, Teilzeitstudium und Promovierende sind für die Energiepauschale berechtigt. Wer bereits im Rahmen der Erwerbstätigkeit eine Zahlung von 300 Euro erhalten hat, kann trotzdem unter der Bedingung der Immatrikulation 200 Euro beantragen.

Verwandte Themen


1 Kommentar