Preis für Villa genannt: Spahn geht wegen Presseanfrage gegen Berliner Amt vor

12.3.2021, 13:53 Uhr
Jens Spahn sieht sich in seinem Recht auf den Datenschutz verletzt.

© Kay Nietfeld, dpa Jens Spahn sieht sich in seinem Recht auf den Datenschutz verletzt.

Geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, sollen Journalistinnen und Journalisten künftig nicht mehr ohne weiters Informationen aus den Berliner Grundbüchern erhalten. Hintergrund ist offenbar eine Anfrage zu seinen privaten Immobiliengeschäften. Dagegen haben Anwälte von Spahn nun offenbar Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk eingereicht. Dem Tagesspiegel liegt die Beschwerde laut eigener Aussage vor.


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Wie die Zeitung weiter berichtet, fordern die Anwälte des Gesundheitsministers darin "aufsichtsbehördliche Maßnahmen" gegenüber dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Schöneberg. Smoltcyks Behörde stünden demnach "wirksame Instrumentarien zur Verfügung, um die Durchsetzung des Datenschutzes zu erreichen".

Spahn: Behörde hat Datenschutz missachtet

Das Grundbuchamt hatte im vergangenen Jahr auf Anfrage des Tagesspiegels den Kaufpreis für Spahns Dahlemer Villa genannt. Spahn hält das Vorgehen für "in grobem Maße rechtwidrig" und sieht die "Grundsätze des Datenschutzes missachtet". Demnach sei in der Presseanfrage "schlichtweg nichts" dargelegt worden, was das Interesse an der Information begründen würde. Das sei aber zwingend erforderlich gewesen, heißt es laut Tagesspiegel weiter.

Im vergangenen Jahr war nach Recherchen verschiedener Medien bekannt geworden, dass Spahn, zusammen mit seinem Ehemann, nicht nur eine Villa für mehrere Millionen gekauft hatte, sondern dass ihm auch zwei Wohnungen gehören - eine als Alleineigentum. Eine der Wohnungen gehörte zuvor offenbar einem Ex-Pharma-Manager, den Spahn später an die Spitze der mehrheitlich bundeseigenen Firma Gematik holte. Die Firma soll die Digitalisierung im Gesundheitssystem voranbringen.

Spahn geht derzeit gegen mehrere Medien wegen der Berichte gerichtlich vor. Auch der Tagesspiegel ist laut eigener Aussage dabei. Er soll zudem beim Grundbuchamt die Namen der Journalisten verlangt haben, die die Anfrage an die Behörde richteten. Spahn soll seine Beschwerde zuerst direkt an die Behörde gerichtet haben. Die hatte eine Überprüfung des Vorgangs angekündigt.


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Seitens des zuständigen Amtsgericht ist diese Überprüfung aber offenbar abgeschlossen. "Das Grundbuchamt sei zur Erteilung von Auskünften berechtigt", heißt es demnach in dem Beschluss, der ebenfalls dem Tagesspiegel vorliegt. Auf Grund der Antwort hatte es Spahn nun offenbar bei der Datenschutzbehörde mit seiner Beschwerde versucht.

Ein Anspruch auf Einsichtnahme in ein Grundbuch ist rechtlich geregelt. Im Paragraf 12 der Grundbuchordnung heißt es: Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

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