"Das ist eine Unverschämtheit"

RKI verkürzt Genesenenstatus - nur für Bundestagsabgeordnete gilt eine Ausnahme

25.1.2022, 11:46 Uhr
Im Bundestag gilt der Genesenstatus weiter sechs Monate lang.

© Felix Zahn/photothek.net via www.imago-images.de, imago images/photothek Im Bundestag gilt der Genesenstatus weiter sechs Monate lang.

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, gilt nur noch drei Monate lang als genesen. Diese Frist hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) am 14. Januar verkürzt, nachdem der Bundestag am Tag zuvor die entsprechende Entscheidung dem RKI übertragen hatte.

Doch für die Bundestagsabgeordneten selbst gilt nach wie vor die alte Sechs-Monate-Regel. Einem Bericht der Bild zufolge ist der Genesenenstatus in der Allgemeinverfügung geregelt, und diese wurde noch nicht angepasst. Wann dies vorgenommen werde, sei unklar. Während für Bundesbürger, deren Corona-Infektion länger als drei Monate zurückliegt, nun der Status "genesen" entfällt, gilt das demnach nicht für Bundestagsabgeordnete.

Heftige Kritik kommt dazu aus der CSU. "Den Genesenen-Status fachlich fragwürdig auf 3 Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei 6 Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit", sagte CSU-Landesguppenchef Alexander Dobrindt der Bild und kritisierte auch SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Arbeit des RKI verantwortet, scharf.

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