So soll der deutsche Kohle-Ausstieg gelingen

26.1.2019, 12:58 Uhr
"Als Abschlussdatum empfiehlt die Kommission Ende des Jahres 2038", steht im Bericht, den die Vorsitzenden der Kohlekommission, Stanislaw Tillich (l., Ex-Ministerpräsident von Sachsen, CDU), Barbara Praetorius (Professorin an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) und Ronald Pofalla (Bahn-Vorstand), nun in Berlin vorgestellt haben. Es gibt allerdings eine "Öffnungsklausel".
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Wie lange wird noch Kohle verfeuert?

"Als Abschlussdatum empfiehlt die Kommission Ende des Jahres 2038", steht im Bericht, den die Vorsitzenden der Kohlekommission, Stanislaw Tillich (l., Ex-Ministerpräsident von Sachsen, CDU), Barbara Praetorius (Professorin an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) und Ronald Pofalla (Bahn-Vorstand), nun in Berlin vorgestellt haben. Es gibt allerdings eine "Öffnungsklausel". © Jörg Carstensen/dpa

Diese "Öffnungsklausel", die Umweltverbände durchgesetzt haben, besagt: Wenn Strommarkt, Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Lage es hergeben, kann das Ausstiegsdatum im Einvernehmen mit den Kraftwerksbetreibern auf 2035 vorgezogen werden. 2032 soll das überprüft werden.
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Wie lange wird noch Kohle verfeuert?

Diese "Öffnungsklausel", die Umweltverbände durchgesetzt haben, besagt: Wenn Strommarkt, Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Lage es hergeben, kann das Ausstiegsdatum im Einvernehmen mit den Kraftwerksbetreibern auf 2035 vorgezogen werden. 2032 soll das überprüft werden. © Julian Stratenschulte/dpa

Ende 2017 waren Kohlekraftwerke mit einer Netto-Leistung von 42,6 Gigawatt (GW) am Markt, dazu kommt eine Reserve. Nach und nach gehen sie ohnehin vom Netz. Jetzt soll es schneller gehen: Bis 2030 sollen noch höchstens 17 GW am Markt sein, 2038 ist spätestens Schluss. Bis 2022 sollen insgesamt 12,5 GW vom Netz gehen.
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Kohle-Ausstieg in Etappen

Ende 2017 waren Kohlekraftwerke mit einer Netto-Leistung von 42,6 Gigawatt (GW) am Markt, dazu kommt eine Reserve. Nach und nach gehen sie ohnehin vom Netz. Jetzt soll es schneller gehen: Bis 2030 sollen noch höchstens 17 GW am Markt sein, 2038 ist spätestens Schluss. Bis 2022 sollen insgesamt 12,5 GW vom Netz gehen. © Jan Woitas/dpa

Besonderen Wert legen Klimaschützer darauf, dass bis 2022 3,1 GW Braunkohle zusätzlich vom Netz gehen (das Foto zeigt den Braunkohle-Tagebau Garzweiler in NRW). Braunkohle-Kraftwerke stoßen besonders viele Treibhausgase aus und werden von den CO2-Preisen in der EU nicht so schnell aus dem Markt gedrängt.
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Bei Braunkohle soll es schneller gehen

Besonderen Wert legen Klimaschützer darauf, dass bis 2022 3,1 GW Braunkohle zusätzlich vom Netz gehen (das Foto zeigt den Braunkohle-Tagebau Garzweiler in NRW). Braunkohle-Kraftwerke stoßen besonders viele Treibhausgase aus und werden von den CO2-Preisen in der EU nicht so schnell aus dem Markt gedrängt. © Federico Gambarini/dpa

Welche Kraftwerke abgeschaltet werden, gibt die Kommission nicht vor. Das soll die Politik nun mit den Betreibern aushandeln.
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Welche Kraftwerke werden als erstes geschlossen?

Welche Kraftwerke abgeschaltet werden, gibt die Kommission nicht vor. Das soll die Politik nun mit den Betreibern aushandeln. © Oliver Berg/dpa

Ab 2023 sieht die Kommission vor, dass der Bund Privatleute und Unternehmen von steigenden Strompreisen entlastet. Sie schlägt einen Zuschuss zu den Netzentgelten vor, die Teil der Stromrechnung sind – und rechnet mit Kosten von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Neue Umlagen oder Abgaben soll es nicht geben.
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Ausgleich für steigende Strompreise

Ab 2023 sieht die Kommission vor, dass der Bund Privatleute und Unternehmen von steigenden Strompreisen entlastet. Sie schlägt einen Zuschuss zu den Netzentgelten vor, die Teil der Stromrechnung sind – und rechnet mit Kosten von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Neue Umlagen oder Abgaben soll es nicht geben. © Jens Wolf/dpa

Um die Wirtschaft umzubauen, soll der Bund in die Infrastruktur investieren, Behörden und Forschung ansiedeln und Unternehmen fördern. Die Maßnahmen sollen gesetzlich festgeschrieben werden – schon Ende April soll es dafür Eckpunkte geben. Ein Staatsvertrag soll die künftigen Bundesregierungen daran binden. Kosten aus Sicht der Kommission: 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre.
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Milliarden für Kohleländer

Um die Wirtschaft umzubauen, soll der Bund in die Infrastruktur investieren, Behörden und Forschung ansiedeln und Unternehmen fördern. Die Maßnahmen sollen gesetzlich festgeschrieben werden – schon Ende April soll es dafür Eckpunkte geben. Ein Staatsvertrag soll die künftigen Bundesregierungen daran binden. Kosten aus Sicht der Kommission: 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre. © Roland Weihrauch/dpa

Die Kommission empfiehlt, zu Stilllegungen für Braunkohlekraftwerke mit den Betreibern eine „einvernehmliche Vereinbarung“ zu erzielen. Diese solle sowohl Entschädigungen für die Betreiber als auch Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung enthalten.
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Bekommen die Energiekonzerne Entschädigungen?

Die Kommission empfiehlt, zu Stilllegungen für Braunkohlekraftwerke mit den Betreibern eine „einvernehmliche Vereinbarung“ zu erzielen. Diese solle sowohl Entschädigungen für die Betreiber als auch Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung enthalten. © Arno Burgi/dpa

„Die Kommission geht davon aus, dass in den Verhandlungen mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken die gesamte Planung bis 2030 einvernehmlich geregelt wird.“ Falls das bis 30. Juni 2020 nicht klappt, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen „im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse“.
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Wann wird über die Entschädigungen entschieden?

„Die Kommission geht davon aus, dass in den Verhandlungen mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken die gesamte Planung bis 2030 einvernehmlich geregelt wird.“ Falls das bis 30. Juni 2020 nicht klappt, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen „im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse“. © Patrick Pleul/dpa

Für Kohle-Beschäftigte ab 58 Jahre, die die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken müssen, soll es ein Anpassungsgeld geben – sowie einen Ausgleich von Renten-Einbußen. Geschätzte Kosten: bis zu fünf Milliarden Euro, die Arbeitgeber und Staat gemeinsam schultern könnten.
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Was ist mit den Kohle-Kumpeln?

Für Kohle-Beschäftigte ab 58 Jahre, die die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken müssen, soll es ein Anpassungsgeld geben – sowie einen Ausgleich von Renten-Einbußen. Geschätzte Kosten: bis zu fünf Milliarden Euro, die Arbeitgeber und Staat gemeinsam schultern könnten. © Oliver Berg/dpa

Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen werden. Für jüngere Arbeitnehmer soll es Aus- und Weiterbildung geben, Vermittlung in andere Jobs und Hilfe bei Lohneinbußen.
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Was ist mit den Kohle-Kumpeln?

Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen werden. Für jüngere Arbeitnehmer soll es Aus- und Weiterbildung geben, Vermittlung in andere Jobs und Hilfe bei Lohneinbußen. © Marcel Kusch/dpa

Ein Waldstück am Tagebau Hambach ist zum Symbol der Anti-Kohle-Bewegung geworden. Im Bericht steht, die Kommission halte es für „wünschenswert“, dass der Hambacher Forst bleibt – RWE will ihn für den Braunkohleabbau roden lassen, ein Gericht hatte das gestoppt.
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Was passiert mit dem Hambacher Forst?

Ein Waldstück am Tagebau Hambach ist zum Symbol der Anti-Kohle-Bewegung geworden. Im Bericht steht, die Kommission halte es für „wünschenswert“, dass der Hambacher Forst bleibt – RWE will ihn für den Braunkohleabbau roden lassen, ein Gericht hatte das gestoppt. © SASCHA SCHUERMANN/afp

An den Tagebauen in West und Ost sind noch immer Dörfer vom Kohlebagger bedroht. Die Kommission bittet die Landesregierungen um einen „Dialog“ mit den Betroffenen zu den Umsiedlungen, „um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden“.
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Müssen trotz Ausstieg weitere Dörfer der Kohle weichen?

An den Tagebauen in West und Ost sind noch immer Dörfer vom Kohlebagger bedroht. Die Kommission bittet die Landesregierungen um einen „Dialog“ mit den Betroffenen zu den Umsiedlungen, „um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden“. © Henning Kaiser/dpa