Söder: Beherbergungsverbot ist "unbedingt notwendig"

24.6.2020, 11:43 Uhr
Markus Söder verteidigte das Beherbergungsverbot für Menschen aus Gütersloh in einer "ARD extra"-Sendung als notwendige Maßnahme.

© Sammy_Minkoff via www.imago-images.de, imago images/Sammy Minkoff Markus Söder verteidigte das Beherbergungsverbot für Menschen aus Gütersloh in einer "ARD extra"-Sendung als notwendige Maßnahme.

Der bayerische Ministerpräsident sagte wörtlich, das Beherberungsverbot sei eine "unbedingt notwendige Sicherheitsmaßnahme für alle Beteiligten". Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten am Dienstag beschlossen, dass Hotels und Herbergen keine Gäste aus Regionen mit akut vielen Neuinfektionen aufnehmen dürften. Über dem kritischen Grenzwert von mehr als 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten Woche liegt in Deutschland lediglich der Kreis Gütersloh, über den seit Mittwoch ein zunächst eine Woche geltender Lockdown verhängt wurde. "Wir möchten nicht, dass der Urlaub in Bayern für viele Leute unsicher wird", erklärte er.


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In einer ARD-Sendung bezeichnete er das Vorgehen des Freistaats als eine Sicherheitsmaßnahme. Es gehe nicht darum, die Menschen aus Gütersloh unter Generalverdacht zu stellen. Der Lockdown sei eine Sicherheitsmaßnahme, die vor Ort getroffen wurde: "Wir müssen nun schauen, dass wir insgesamt die Sicherheit für alle Beteiligten herstellen. Sowohl für die Menschen bei uns, als auch für die vielen Urlaubsgäste, die da sind, aber auch für die Gäste, die möglicherweise aus Gütersloh da sind."

Er verwies darauf, dass Menschen mit einem negativen Testergebnis jederzeit weiter kommen dürften. Seit Dienstag sind Corona-Tests für alle Bewohner der Kreises Gütersloh kostenlos möglich. Mit Hinblick auf die am Freitag beginnenden Sommerferien ist die aktuelle Lage in Gütersloh von Brisanz.

Es zeige sich anhand der aktuellen Lage in Gütersloh, "wie zerbrechlich die neue Normalität ist und das Corona eine Herausforderung bleibt." Vorsicht sei deshalb nun besser als Nachsicht für die Planung von Maßnahmen im Freistaat.


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