Söder beschließt Kreuz-Pflicht für staatliche Behörden

24.4.2018, 16:35 Uhr
Im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei brachte der bayerischer Ministerpräsident Markus Söder sogleich ein Kruzifix an der Wand an.

© Peter Kneffel/dpa Im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei brachte der bayerischer Ministerpräsident Markus Söder sogleich ein Kruzifix an der Wand an.

Der neue bayerische Ministerpräsident Markus Söder macht ernst mit seiner Ankündigung, die Amtszeit eines bayerischen Regierungschefs verfassungsrechtlich zu begrenzen. Söders Kabinett beschloss am Dienstag in München einen entsprechenden Entwurf für die Ergänzung der Landesverfassung und leitete diese dem Landtag zu. Die Ergänzung steht aus nur einem Satz: "Zum Ministerpräsidenten kann nur gewählt werden, wer dieses Amt nicht bereits zehn Jahre innehatte."

Für ihn bedeute dies, dass er sein Amt im "ersten Quartal in guter Reminiszenz" 2028 übergeben werde, scherzte Söder in Anspielung auf den zurückliegenden nicht ganz glatten Machtwechsel von Vorgänger Horst Seehofer zu ihm: "Es ist also klar, wann es endet".

Durch die gewählte Formulierung wird vermieden, dass im Laufe einer Legislaturperiode ein neuer bayerischer Regierungschef gewählt werden muss. Söder hatte schon vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten angekündigt, seine Amtszeit auf maximal zehn Jahre begrenzen zu wollen.

Für eine Verfassungsänderung wird in Bayern allerdings nicht nur eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag, sondern auch die Zustimmung des Volkes in einem Volksentscheid benötigt. Ein solcher Volksentscheid soll aus Kostengründen mit der Landtagswahl am 14. Oktober stattfinden. Die Wahlberechtigten bestimmen dann bei einem Gang zum Wahllokal nicht nur über die Zusammensetzung des Landesparlaments, sondern auch über die Amtszeitbegrenzung. Die Vorlage, zeigte sich Söder sicher, werde "auf große Resonanz stoßen".

Die Begrenzung der Amtszeit eines bayerischen Regierungschef werde nicht wie von einzelnen Kritikern befürchtet zu einer "Erlahmung" des Ministerpräsidenten, sondern zu einer "politischen und demokratischen Stärkung" führen. Der Ministerpräsident könne sich auf Inhalte konzentrieren.

Kreuz zur "Selbstvergewisserung"

Ebenfalls am Dienstag beschloss der bayerische Ministerrat eine Änderung der "allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern", wonach im "Eingangsbereich" eines jeden staatlichen Dienstgebäudes schon ab 1. Juni dieses Jahres ein Kruzifix hängen muss. Dies sei kein Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot, betonte Söder. Vielmehr sollten die Kreuze "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen" Prägung des Freistaats sein und auch zur "Selbstvergewisserung" dienen. Ein Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot könne dagegen nicht geltend gemacht werden, da eine direkte Betroffenheit wie etwa bei Kreuzen in Klassenzimmern oder bei der Justiz nicht geltend gemacht werden könne.

Söder schritt gleich zur Tat und befestigte im Eingangsbereich der Staatskanzlei in München ein Kreuz. Das Kruzifix war von Kardinal Friedrich Wetter dem früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) überreicht worden und war bis 2008 im Kabinettssaal angebracht.


Was sagen Sie zur Idee von Markus Söder, den staatlichen in Behörden das Kreuz vorzuschreiben? Wir wollen Ihre Meinung wissen - und haben dafür ein Leserforum eingerichtet! Eine Auswahl der Einsendungen wird in den Nürnberger Nachrichten abgedruckt. 

Verwandte Themen