Einschränkungen für Impfverweigerer Testpflicht, Gastro und Events: Diese Corona-Regeln gelten ab Herbst in Deutschland 9 Bilder 13.8.2021, 09:16 Uhr Die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben in Berlin beraten, wie die deutsche Corona-Strategie für den Herbst aussehen soll. Dabei wurden neue Regelungen getroffen, die vor allem ungeimpfte Menschen und Impfverweigerer betreffen. Hier kommt ein Überblick! 1 / 9 3G-Regel Bund und Länder wollen den Druck auf Ungeimpfte und Imfverweigerer erhöhen. Spätestens ab dem 23. August wird eine sogenannte 3G-Regel greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen regelt. Ungeimpfte brauchen dann für Folgendes einen Test: Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Zugang zur Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege), Sport im Innenbereich, Hotelaufenthalt (Anreise und zweimal pro Woche Aufenthalt). Antigen-Schnelltests dürfen 24 Stunden alt sein, PCR-Test maximal 48 Stunden. © Ralph Peters via www.imago-images.de 2 / 9 Ausnahmen Die Länder können die 3G-Regel derweil ganz oder teilweise aussetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Von der Testpflicht ausgenommen werden sollen Kinder unter sechs Jahren und Schüler, die sowieso regelmäßig getestet werden. © BEAUTIFUL SPORTS/KJPeters via www.imago-images.de, imago images/Beautiful Sports 3 / 9 Kostenpflichtige Corona-Tests Ab 11. Oktober werden kostenlose Corona-Tests für alle abgeschafft, Bürgerinnen und Bürger müssten dann die Tests aus der eigenen Tasche zahlen. Ausnahmen gelten hierbei für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Dazu gehören Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. © POSS ROLF 0179 2957319 via www.imago-images.de 4 / 9 Verlängerung der Maskenpflicht Die Maskenpflicht sowie die Vorgabe zur Einhaltung eines Mindestabstandes in Innenräumen, Bus, Bahn, Flieger und Tram wird verlängert. Wohl bis Frühjahr 2022 – mindestens. © Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de 5 / 9 Inzidenz und Hospitalisierung Neben der Inzidenz wird künftig auch die sogenannte Hospitalisierung von Corona-Patienten eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über neue Maßnahmen spielen. Gemeint ist damit die Zahl der coronabedingten Krankenhaus-Einlieferungen. So kann angesichts der zunehmenden Impfquote in der Bevölkerung besser abgeschätzt werden, inwiefern steigende Neuinfektionen noch zu einer Gefahr für Betroffene und das Gesundheitssystem werden können. © xcitepress/ra via www.imago-images.de 6 / 9 Verlängerung der epidemischen Lage Dem Bundestag wird die Verlängerung der epidemischen Lage, die am 11. September ausgelaufen wäre, zur Abstimmung vorgelegt werden. © Yuri Kozitsky via www.imago-images.de 7 / 9 Maximal 25.000 Zuschauer bei Sportgroßveranstaltungen Weiterhin kommt es zu Beschränkungen im deutschen Profi-Fußball. Demnach dürfen Stadien weiterhin nur zu maximal 50 Prozent der Gesamtkapazität gefüllt werden, wobei eine Zuschauerobergrenze von 25.000 besteht. © Sportfoto Zink / Daniel Marr via www.imago-images.de 8 / 9 Rückkehr zum Präsenzunterricht Wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mitteilte, wünschen sich alle Minister für die Zeit nach den Ferien Präsenzunterricht an deutschen Schulen. Hierzu soll mehr getestet und Hygienekonzepte fortgeführt werden. © Matthias Balk, dpa 9 / 9 PCR-Pooltest an bayerischen Grund- und Förderschulen An Grundschulen und Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen wird im September das sogenannte Lolli-Verfahren eingeführt, bei dem eine Speichelprobe genommen wird, indem an einem Abstrichtupfer für 30 Sekunden wie an einem Lolli gelutscht wird. Mehr dazu, lesen Sie hier. © Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de Verwandte Themen Bildergalerien Coronavirus