Einschränkungen für Impfverweigerer

Testpflicht, Gastro und Events: Diese Corona-Regeln gelten ab Herbst in Deutschland

13.8.2021, 09:16 Uhr
Bund und Länder wollen den Druck auf Ungeimpfte und Imfverweigerer erhöhen. Spätestens ab dem 23. August wird eine sogenannte 3G-Regel greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen regelt. Ungeimpfte brauchen dann für Folgendes einen Test: Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Zugang zur Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege), Sport im Innenbereich, Hotelaufenthalt (Anreise und zweimal pro Woche Aufenthalt). Antigen-Schnelltests dürfen 24 Stunden alt sein, PCR-Test maximal 48 Stunden.
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3G-Regel

Bund und Länder wollen den Druck auf Ungeimpfte und Imfverweigerer erhöhen. Spätestens ab dem 23. August wird eine sogenannte 3G-Regel greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen regelt. Ungeimpfte brauchen dann für Folgendes einen Test: Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Zugang zur Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege), Sport im Innenbereich, Hotelaufenthalt (Anreise und zweimal pro Woche Aufenthalt). Antigen-Schnelltests dürfen 24 Stunden alt sein, PCR-Test maximal 48 Stunden. © Ralph Peters via www.imago-images.de

Die Länder können die 3G-Regel derweil ganz oder teilweise aussetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Von der Testpflicht ausgenommen werden sollen Kinder unter sechs Jahren und Schüler, die sowieso regelmäßig getestet werden.
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Ausnahmen

Die Länder können die 3G-Regel derweil ganz oder teilweise aussetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Von der Testpflicht ausgenommen werden sollen Kinder unter sechs Jahren und Schüler, die sowieso regelmäßig getestet werden. © BEAUTIFUL SPORTS/KJPeters via www.imago-images.de, imago images/Beautiful Sports

Ab 11. Oktober werden kostenlose Corona-Tests für alle abgeschafft, Bürgerinnen und Bürger müssten dann die Tests aus der eigenen Tasche zahlen. Ausnahmen gelten hierbei für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Dazu gehören Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
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Kostenpflichtige Corona-Tests

Ab 11. Oktober werden kostenlose Corona-Tests für alle abgeschafft, Bürgerinnen und Bürger müssten dann die Tests aus der eigenen Tasche zahlen. Ausnahmen gelten hierbei für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Dazu gehören Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. © POSS ROLF 0179 2957319 via www.imago-images.de

Die Maskenpflicht sowie die Vorgabe zur Einhaltung eines Mindestabstandes in Innenräumen, Bus, Bahn, Flieger und Tram wird verlängert. Wohl bis Frühjahr 2022 – mindestens.
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Verlängerung der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht sowie die Vorgabe zur Einhaltung eines Mindestabstandes in Innenräumen, Bus, Bahn, Flieger und Tram wird verlängert. Wohl bis Frühjahr 2022 – mindestens. © Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de

Neben der Inzidenz wird künftig auch die sogenannte Hospitalisierung von Corona-Patienten eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über neue Maßnahmen spielen. Gemeint ist damit die Zahl der coronabedingten Krankenhaus-Einlieferungen. So kann angesichts der zunehmenden Impfquote in der Bevölkerung besser abgeschätzt werden, inwiefern steigende Neuinfektionen noch zu einer Gefahr für Betroffene und das Gesundheitssystem werden können.
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Inzidenz und Hospitalisierung

Neben der Inzidenz wird künftig auch die sogenannte Hospitalisierung von Corona-Patienten eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über neue Maßnahmen spielen. Gemeint ist damit die Zahl der coronabedingten Krankenhaus-Einlieferungen. So kann angesichts der zunehmenden Impfquote in der Bevölkerung besser abgeschätzt werden, inwiefern steigende Neuinfektionen noch zu einer Gefahr für Betroffene und das Gesundheitssystem werden können. © xcitepress/ra via www.imago-images.de

Dem Bundestag wird die Verlängerung der epidemischen Lage, die am 11. September ausgelaufen wäre, zur Abstimmung vorgelegt werden.
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Verlängerung der epidemischen Lage

Dem Bundestag wird die Verlängerung der epidemischen Lage, die am 11. September ausgelaufen wäre, zur Abstimmung vorgelegt werden. © Yuri Kozitsky via www.imago-images.de

Weiterhin kommt es zu Beschränkungen im deutschen Profi-Fußball. Demnach dürfen Stadien weiterhin nur zu maximal 50 Prozent der Gesamtkapazität gefüllt werden, wobei eine Zuschauerobergrenze von 25.000 besteht.
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Maximal 25.000 Zuschauer bei Sportgroßveranstaltungen

Weiterhin kommt es zu Beschränkungen im deutschen Profi-Fußball. Demnach dürfen Stadien weiterhin nur zu maximal 50 Prozent der Gesamtkapazität gefüllt werden, wobei eine Zuschauerobergrenze von 25.000 besteht. © Sportfoto Zink / Daniel Marr via www.imago-images.de

Wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mitteilte, wünschen sich alle Minister für die Zeit nach den Ferien Präsenzunterricht an deutschen Schulen. Hierzu soll mehr getestet und Hygienekonzepte fortgeführt werden.
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Rückkehr zum Präsenzunterricht

Wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mitteilte, wünschen sich alle Minister für die Zeit nach den Ferien Präsenzunterricht an deutschen Schulen. Hierzu soll mehr getestet und Hygienekonzepte fortgeführt werden. © Matthias Balk, dpa

An Grundschulen und Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen wird im September das sogenannte Lolli-Verfahren eingeführt, bei dem eine Speichelprobe genommen wird, indem an einem Abstrichtupfer für 30 Sekunden wie an einem Lolli gelutscht wird. Mehr dazu, lesen Sie hier.
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PCR-Pooltest an bayerischen Grund- und Förderschulen

An Grundschulen und Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen wird im September das sogenannte Lolli-Verfahren eingeführt, bei dem eine Speichelprobe genommen wird, indem an einem Abstrichtupfer für 30 Sekunden wie an einem Lolli gelutscht wird. Mehr dazu, lesen Sie hier. © Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de

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