Urteil im Wolbergs-Fall: Staatsanwaltschaft geht in Revision

3.7.2019, 15:34 Uhr
Joachim Wolbergs, suspendierter Oberbürgermeister von Regensburg, spricht vor dem Verhandlungssaal des Landgerichts zu Journalisten. Er ist in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden.

© Armin Weigel, dpa Joachim Wolbergs, suspendierter Oberbürgermeister von Regensburg, spricht vor dem Verhandlungssaal des Landgerichts zu Journalisten. Er ist in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden.

Der Regensburger Korruptionsprozess wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft kündigte am Mittwoch trotz Schuldsprüchen Revision gegen das Urteil an. Dabei geht es der Mitteilung zufolge um die Angeklagten, die das Landgericht am Vormittag freigesprochen hatte beziehungsweise bei denen sie trotz Verurteilung wegen eines Delikts von Strafe abgesehen hatte.

Strafmaß für Tretzel und Franz W.

Das Gericht hatte Wolbergs in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen. Von einer Strafe wurde aber abgesehen, weil er durch das Verfahren stark belastet worden sei. Der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, Norbert Hartl, wurde gänzlich freigesprochen. Bauunternehmer Volker Tretzel bekam wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 500.000 Euro. Sein früherer Mitarbeiter Franz W. muss als Mittäter eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro zahlen.

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