Neubewertung
Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein - tausendseitiges Gutachten
02.05.2025, 10:21 Uhr
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
Bislang galt die Partei lediglich als rechtsextremer Verdachtsfall, zumindest auf Bundesebene. Die Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hingegen sind bereits als "gesichert rechtsextrem" eingestuft worden.
Einsatz von V-Leuten möglich
Auch bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bereits erlaubt. Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten – das sind Menschen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Bei Auswahl und Einsatz der Mittel muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.
Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.
Nach Informationen des SWR umfasst das entsprechende Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über 1.000 Seiten. Es soll aufzeigen, wie die Beamten zu ihrer Einschätzung gekommen sind, die Partei als verfassungsfeindlich zu bezeichnen.