Abhängig von Testart

3G-Regel: Wie alt darf ein Coronatest sein?

24.8.2021, 10:56 Uhr
PCR-Tests werden im Labor analysiert - das braucht Zeit.

© Waltraud Grubitzsch, dpa PCR-Tests werden im Labor analysiert - das braucht Zeit.

Geimpft, getestet, genesen: Das ist die sogenannte 3G-Regel, die den Zutritt zu bestimmten Orten regelt. In Bayern greift diese Regel bei einer stabilen Inzidenz von 35 oder mehr. Dann brauchen man ohne Impf- oder Genesungsnachweis einen negativen Test für:

– die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (öffentliche und private Veranstaltungen)

– den Zugang zur Innengastronomie

– die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Friseur, Maniküre, Massagen)

– den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen

– die Sportausübungen in geschlossenen Räumen

Beherbergungen: Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

– den Besuch von Personen in Krankenhäusern

Ungeimpfte brauchen seit Montag auch bei einer Inzidenz unter 35 einen Testnachweis, um Patienten in Alten- und Pflegeheimen zu besuchen.

Wie alt darf ein Corona-Test sein?

Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. Dabei zählt der Zeitpunkt, an dem der Abstrich gemacht wurde - nicht, wann man das Ergebnis erhalten hat.

Ebenso erlaubt ist ein Selbsttest, den man vor Ort unter Aufsicht gemacht hat. Der Test muss vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein und gilt dann wie ein Schnelltest maximal 24 Stunden. Wer also in diesem Zeitraum zweimal in das gleiche Fitnessstudio gehen will, braucht laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur einen Selbsttest.

In welchen Landkreisen greift die 3G-Regel?

Damit die 3G-Regel in einem Landkreis greift, muss der Inzidenzwert dreimal in Folge bei 35 oder höher liegen. Zwei Tage später gilt dann die Testpflicht für Ungeimpfte. In dieser interaktiven Karte sehen Sie, wo in Bayern welche Inzidenzstufe gilt. Die Notbremsen-Stufen werden aktuell nicht verwendet.

Ein Klick in die Karte zeigt, wie sich die Inzidenzwerte in den letzten Tagen entwickelt haben - ob Verschärfungen oder Lockerungen anstehen. Ist das der Fall, gibt die Karte an, wann die Änderung erfolgt. Die Daten werden automatisch vom Robert-Koch-Institut eingeholt und verarbeitet.

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