Bayern lockert weiter

Volksfeste in Bayern wieder erlaubt - Clubs dürfen ab Freitag öffnen: Das müssen Sie wissen

30.9.2021, 17:00 Uhr
Die Clubs in Bayern dürfen nach rund 18 Monaten wieder öffnen.

© Philipp von Ditfurth, dpa Die Clubs in Bayern dürfen nach rund 18 Monaten wieder öffnen.

Der jüngste Beschluss des bayerischen Kabinetts räumt die meisten geltenden Infektionsschutzmaßnahmen ab. Im Prinzip bleibt nur noch das Tragen von Masken in bestimmten Situationen, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen, wenn dort die üblichen Abstände nicht gewahrt bleiben können. Dazu die bekannten Beschränkungen bei Großveranstaltungen, was die Besucherzahlen angeht. Andere Bundesländer sind dort weiter als der Freistaat. Es ist gut möglich, dass Bayern in den kommenden Wochen nachziehen wird.

Manches von dem, was die Ministerrunde abgesegnet hat, hatte sich angedeutet. Etwa, dass in den Schulen ab Montag die Maske nur noch auf den Gängen getragen werden muss. Ab Montag ist sie am Platz nicht mehr vorgeschrieben, selbst wenn der Mindestabstand zum Nachbarplatz nicht reicht. Ebenso entfällt die Pflicht bei Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung sowie beim Sport.

"3G plus" für Clubs und Diskotheken

Seit Ende August ist auch klar, dass Clubs und Diskotheken ab Anfang Oktober wieder öffnen dürfen. Das "Wie" war allerdings lange Zeit unklar. Das Kabinett hat nun eine Regelung "3G plus" auf den Weg gebracht. Wer in die Clubs will, muss entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Wobei Schnelltests nicht zählen, sondern nur die aufwendigeren PCR-Tests. Das Ergebnis darf zudem nicht älter als 48 Stunden sein. Mindestens zweimal in der Woche müssen sich die Angestellten testen lassen, wenn sie Kundenkontakt haben. Die Kosten tragen laut Herrmann sie oder ihr Arbeitgeber.

Dafür dürfen die Menschen im Club das machen, wofür die da sind: laute Musik hören, tanzen ohne Abstand, wie es im Beschluss heißt, Getränke am Tresen kaufen, alles ohne Maske. Und ohne Limit für die Gästezahl. Die Clubbetreiber müssen dafür sorgen, dass sich alle an die Regeln halten. Andernfalls drohen ihnen Strafen bis zu 5000 Euro.

PCR-Test für Eintritt in Clubs

Clubs und Diskotheken sind damit besser gestellt als etwa Kneipen und Schankwirtschaften. Dort müssen die Gäste am Platz bedient werden, in der Disko dürfen sie sich ihre Sachen am Tresen selbst holen. Der Unterschied: In den Kneipen reicht ein einfacher Corona-Schnelltest, in den Clubs muss es ein PCR-Test sein. Der gilt als sicherer und das Infektionsrisiko damit als überschaubar.

Warum die Regierung die Regeln so spät vorlegt, sehr zum Ärger vieler Clubbetreiber, kann Staatskanzleichef Florian Herrmann nur begrenzt erklären. Er verweist zum einen auf das zuständige Gesundheitsministerium. Und zum anderen darauf, dass in der Corona-Pandemie alle Entscheidungen nur kurzfristig erfolgen könnten, weil sie der Lage angepasst sein müssten.

Weil juristisch Bordelle wie Clubs und Diskotheken zu den "Einrichtungen der Freizeitgestaltung" gehören, gelten die neuen Regeln auch für sie. Bordelle dürfen ab dem 1. Oktober wieder öffnen, wenn sie die 3G-plus-Regeln beachten.

Verbot für Volksfeste fällt

Theoretisch dürfen ab sofort auch Volksfeste wieder stattfinden. Bislang war das in der Verordnung schwammig formuliert. Jetzt ist klar: "Das Verbot fällt", wie Florian Herrmann sagt. Im Freien außerhalb der Bierzelte ist eine Maske keine Pflicht, drinnen gelten die klassischen 3G-Regeln wie in der Gastronomie.

Allerdings ist die Volksfestsaison gelaufen. Interessanter ist deshalb der Beschluss des Kabinetts, der auch Weihnachts- und Christkindlesmärkte wieder zulässt. Anders als bei den Volksfesten sind die genauen Regeln hier noch nicht klar. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat für Mitte Oktober einen Runden Tisch einberufen, an dem alle Verantwortlichen die Standards festlegen sollen. Herrmann kann allerdings nicht erklären, warum ein Christkindlesmarkt gefährlicher sein soll als ein Volksfest und es deshalb dafür Sonderregeln bräuchte.

Christkindlesmarkt kann stattfinden

In Nürnberg jedenfalls stößt der Beschluss so oder so auf ein positives Echo. Wirtschaftsreferent Michael Fraas begrüßt, dass "endlich das "Ob" klar gestellt ist". Die Stadt plane ohnehin schon seit einiger Zeit, wie sie den Christkindlesmarkt neu gestalten könnte. "Wir wollen ihn entzerren und auseinanderziehen, dass man flanieren kann zwischen den Buden" sagt er.

Was für die Verantwortlichen nicht in Frage kommt: ein Zaun um das Gelände. Der sei nicht praktikabel und der Christkindlesmarkt kein Oktoberfest, sondern "eine klassische, gediegene, gesittete Veranstaltung", sagt Fraas. Ähnlich sieht das Lorenz Kalb, Vorsitzender des Süddeutschen Schaustellerverbands: "Ein Zaun in der Innenstadt, das wäre doch Wahnsinn." Wie Fraas glaubt auch er an einen geordneten Ablauf. "Ich denke, wir haben alle verdient, dass wir uns auf eine Tasse Glühwein treffen und nicht auf eine warme Fanta."​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

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