Wölfe dürfen in Bayern weiter abgeschossen werden
11.03.2019, 15:03 Uhr
Voraussetzung ist eine Prüfung und Feststellung, dass die Weidetiere durch Zäune oder andere Maßnahmen nicht ausreichend geschützt werden können. Eine "Entnahme" kommt demnach auch bei einer "Tötung, Verletzung oder Gefährdung von Nutztieren in nicht schützbaren Weidegebieten, jeweils mit Wiederholungsgefahr, in Betracht". Was "nicht schützbare Weidegebiete" etwa in den Alpen sind, soll von speziellen Kommissionen geprüft und festgelegt werden.
Der Aktionsplan ist höchst umstritten: Naturschützer beklagen, der Abschuss der eigentlich streng geschützten Wölfe werde damit in Bayern deutlich erleichtert. Den Tierhaltern dagegen reicht der Aktionsplan zum Schutz ihrer Rinder, Schafe und Ziegen nicht aus.
Das Umweltministerium betonte, mit dem Aktionsplan sollten der strenge Artenschutz beim Wolf und die Belange der Weidewirtschaft vereint werden. "Er soll dazu beitragen, Beeinträchtigungen für alle Betroffenen zu minimieren", erklärte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). Dabei schöpfe man die rechtlichen Möglichkeiten aus. Die Sicherheit der Menschen habe oberste Priorität, sagte Glauber, betonte aber auch: "Die Weidetierhaltung braucht eine klare Zukunftsperspektive."
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